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Endgültige Niederlage für Verleumder

Geschrieben am 22-04-2009

Bielefeld/Espelkamp (ots) - Mit Bescheid vom 26. März 2009 hat die
Generalstaatsanwaltschaft Hamm nach umfangreichen Ermittlungen mit
der Zurückweisung der letzten Beschwerde der unbelehrbaren
Anzeigenerstatter die Ermittlungen mit zutreffender Begründung ad
acta gelegt.

Im vorliegenden Fall hatte die Staatsanwaltschaft Bielefeld
aufgrund von Anzeigen durch wirtschaftlich gescheiterte Außenseiter
aus der Branche im Frühjahr 2005 die Ermittlungen aufgenommen. Anfang
2006 wurde das Verfahren eingestellt. Nach einer Beschwerde des
Anzeigenerstatters wurde das Verfahren im September 2006 wieder
aufgenommen. Im Februar 2007 erfolgte wiederum die Einstellung. Nach
erneuter Beschwerde eines Unbelehrbaren beim Generalstaatsanwalt in
Hamm wurde das Verfahren im Juli 2007 nochmals aufgenommen. Im August
2008 erfolgte dann die erneute Einstellung. Gegen diese Einstellung
wurde wiederum Beschwerde eingelegt, welche am 26. März 2009 von der
Generalstaatsanwaltschaft in Hamm endgültig zurückgewiesen wurde.

Alle diese "Bielefelder-Anzeigen" gehen zurück auf ein
Ermittlungsverfahren in Augsburg aus dem Jahr 2004, das im März 2006
endgültig eingestellt wurde. Wörtlich heißt es: "Bei der
vorgenommenen Sachbehandlung (Einstellung gem. § 153 a StPO) wurde
insbesondere beachtet, dass die festgestellten Abweichungen zu den
Prüfrichtlinien der PTB nach der am 01.01.2006 geltenden neuen
Spielverordnung kein Verstoß gegen gesetzliche Normen darstellt." An
die Staatskasse war ein Geldbetrag (keine Geldbuße!) von 5.000,00
EURO und an eine soziale Einrichtung ein Geldbetrag von 1.500,00 EURO
gezahlt worden. Bereits 2003 endete ein anderes Verfahren beim
Landgericht Augsburg zum Vorwurf der Veranstaltung eines illegalen
Glücksspiels mit Freispruch.

"Damit müsste jetzt - nach den umfangreichen Ermittlungen - auch
dem letzten Zweifler klar sein, dass es zu keinem Zeitpunkt Eingriffe
in den von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB)
genehmigten Spiel- und Gewinnplan von Unterhaltungsspielgeräten mit
Gewinnmöglichkeit zum Vor- und/oder Nachteil von Spielgästen gegeben
hat. Es ist für mich als Unternehmer, der in der ersten Generation
eine erfolgreiche Firma aufgebaut hat, immer wieder erstaunlich, dass
es scheinbar einige Menschen gibt, die meinen, nur weil sie trotz
ähnlicher beruflicher Voraussetzungen und Talenten nicht so
erfolgreich waren, dass es beim anderen dann nicht mit rechten Dingen
zu gegangen sein muss. Anders lässt es sich für mich nicht erklären,
dass immer wieder die selben - in unserem Wirtschaftszweig bekannten
und gescheiterten - Existenzen unsere Unternehmensgruppe mit in etwa
immer gleichen oder ähnlichen dubiosen Verdächtigungen anzeigen", so
Paul Gauselmann.

"In jedem Falle ist diese erneute Zurückweisung eine klare
Feststellung zu unseren Gunsten, an welcher es nichts zu deuteln
gibt. Ich hoffe sehr, dass nun auch das bundesweit bekannte
Nachrichtenmagazin, was sich mehrmals vor den Karren dieser
Denunzianten hat spannen lassen und versucht hatte aus den haltlosen
Manipulationsvorwürfen eine scheinbar spektakuläre Story zu stricken,
vielleicht jetzt auch die Größe hat darüber zu berichten, das man
diesbezüglich wohl Verleumdern auf den Leim gegangen ist", so der
Unternehmer abschließend.

Originaltext: Gauselmann Gruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/13139
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_13139.rss2

Pressekontakt:

Bei Rückfragen:
Mario Hoffmeister M.A., Leiter Kommunikation
Tel.: 05772 / 49-281; Fax: -289
E-Mail: MHoffmeister@gauselmann.de
Mobil: 0171 / 9745712

Gauselmann im Internet: www.gauselmann.de oder -.com


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