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Amtliche Statistik verantwortet 0,7% der Bürokratiekosten von Unternehmen

Geschrieben am 16-04-2009

Wiesbaden (ots) - Wie aus dem zweiten Jahresbericht der
Bundesregierung zum Programm "Bürokratieabbau und bessere
Rechtsetzung" hervorgeht, beruhen 0,7% der bei Unternehmen in
Deutschland jährlich anfallenden Bürokratiekosten durch
Informationspflichten auf amtlichen Statistiken. Durch sie entstehen
den Unternehmen Kosten in Höhe von 351 Millionen Euro. Insgesamt
wendet die deutsche Wirtschaft über 47 Milliarden Euro jährlich für
die Erfüllung bürokratischer Pflichten, wie zum Beispiel Anträge,
Nachweise oder statistische Berichtspflichten auf.

Zwischen Januar 2007 und August 2008 wurden im Rahmen einer
Bestandsmessung 9 230 Informationspflichten der Wirtschaft erhoben,
von denen 162 Pflichten aus der amtlichen Statistik resultieren. Die
Verteilung der Kosten auf einzelne Statistiken ist dabei relativ
ungleich. So verursachen die zehn kostenintensivsten
Einzelstatistiken bereits 81% der Belastung oder 284 Millionen Euro
jährlich. Darunter befinden sich zum Beispiel die für eine
Exportnation wie Deutschland so bedeutsame Außenhandelsstatistik und
die Konjunkturstatistiken in den Bereichen Industrie, Handel und
anderen Dienstleistungen.

Auf Basis dieser Zahlen wird Bürokratieabbau nachprüfbar. Das
Statistische Bundesamt (Destatis) arbeitet laufend daran, das
Verhältnis zwischen Auskunftsbelastung und Informationsnutzen von
Statistiken zu verbessern und die Balance zwischen ihnen zu
optimieren. Wo es eine verbesserte Methodik oder veränderte
Verhältnisse erlauben, wird die Belastung der Auskunftsgebenden bei
weiterhin hohen Qualitätsstandards reduziert. In den vergangenen
Jahren wurden einige Erhebungen auch komplett abgeschafft. Destatis
dokumentiert in seinem Internetangebot regelmäßig seine bisher
erzielten Erfolge und macht damit die durchgeführten
Entlastungsmaßnahmen transparent (www.destatis.de, Pfad: Über uns -->
Bürokratieabbau --> Entlastung von Meldepflichtigen). Die
statistischen Ämter leisten damit ihren Beitrag zur
Selbstverpflichtung der Bundesregierung, 25% der Bürokratiekosten aus
Informationspflichten bis 2011 abzubauen. Bereits im aktuellen
Jahresbericht sind zahlreiche Maßnahmen der amtlichen Statistik zur
Entlastung der Wirtschaft enthalten.

Zielführend ist es, bei den Kostentreibern anzusetzen. Die
Außenhandelsstatistik als kostenintensivste Erhebung wurde zum 1.
Januar 2009 geändert. So wurde der Schwellenwert, ab dem jedes
Unternehmen meldepflichtig ist, für die jährlichen Im- oder Exporte
im innergemeinschaftlichen Handel von 300 000 auf 400 000 Euro
angehoben. Dadurch sind 9 500 der etwa 70 000 Unternehmen, die bisher
monatlich Meldungen über ihre Warenein- und ausgänge liefern mussten,
von dieser Auskunftspflicht befreit.
Die Wirtschaft wurde damit um knapp elf Millionen Euro pro Jahr
entlastet.

Bereits die beiden Gesetze zum Abbau bürokratischer Hemmnisse
insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (kurz
"Mittelstandsentlastungsgesetze") aus den Jahren 2006 und 2008 haben
kleinere Unternehmen spürbar von Statistikpflichten entlastet.
Darüber hinaus reduzieren das Gesetz zur Vereinfachung und Anpassung
statistischer Rechtsvorschriften aus dem Jahre 2008 sowie das
aktuelle dritte Mittelstandsentlastungsgesetz die statistischen
Berichtspflichten für das Handwerksgewerbe deutlich. Die
vierteljährliche Befragung des Handwerks für konjunkturstatistische
Zwecke entfällt ebenso wie die primäre Handwerkszählung, die durch
eine Registerauszählung ersetzt werden soll. Diese Vereinfachungen
sparen im langjährigen Mittel über sechs Millionen Euro ein.

Darüber hinaus wurde weiterhin das Agrarstatistikgesetz geändert,
indem die Viehbestandserhebung, die Bodennutzungshaupterhebung, die
Agrarstrukturerhebung, die Haupterhebung der Landwirtschaftszählung
und die Weinbauerhebung vereinfacht wurden. Insgesamt sollen 32
Informationspflichten für die Landwirte komplett entfallen. Die
jährlichen Bürokratiekosten für die Agrarwirtschaft können so um rund
1,3 Millionen Euro reduziert werden.

Dies sind ausgewählte Beispiele für vielfältige Maßnahmen, die
dazu beitragen, die Bürokratiekosten durch statistische
Berichtspflichten für Unternehmen weiter zu reduzieren. Parallel dazu
entwickelt Destatis die modernen Online-Meldeverfahren IDEV und .CORE
weiter. Unternehmen und Behörden können damit ihre statistischen
Daten auf effiziente Weise online via Internet an die amtliche
Statistik übermitteln und verringern so ihren Aufwand, ohne dass auf
Informationen verzichtet werden muss.

Die Ergebnisse der Bestandsmessung bestätigen im Wesentlichen die
Studie " Die Bedeutung der Belastung durch die amtliche Statistik"
des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin (siehe
hierzu www.destatis.de, Pfad: Presse --> Pressemitteilungen,
Pressemitteilung Nr. 304 vom 26. Juli 2006).

Der Bericht der Bundesregierung 2008 zur Anwendung des
Standardkosten-Modells und zum Stand des Bürokratieabbaus steht im
Internetangebot unter www.bundesregierung.de, Pfad: Nachrichten -->
Pressemitteilungen Nr. 456 vom 10. Dezember 2008, zur Verfügung.

Weitere Auskünfte gibt:
Daniel Vorgrimler,
Telefon: (0611) 75-3486,
E-Mail: daniel.vorgrimler@destatis.de

Originaltext: Statistisches Bundesamt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/32102
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_32102.rss2

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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