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Deutscher Presserat kritisiert ÖKO-TEST wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht bei Energiesparlampen-Bericht

Geschrieben am 08-04-2009

Langenselbold (ots) - Der Beschwerdeausschuss des Deutschen
Presserates hat die Zeitschrift ÖKO-TEST wegen Verletzung des
Pressekodex in einem Beitrag über Energiesparlampen kritisiert.

In Heft 10/2008 hatte die Redaktion einen namentlich nicht
genannten "Lichtkenner" mit einer Aussage zu Energiesparlampen
zitiert: "Das ist kein Licht, das ist Dreck."

Diese Kritik mit Hilfe einer anonymen Quelle sei nicht mit den
journalistischen Sorgfaltsanforderungen vereinbar, entschied der
Beschwerdeausschuss des Presserats: "Wenn ein derartig
schwerwiegender Vorwurf erhoben wird, so muss die Redaktion auch die
vollständige Quelle - in diesem Fall den Namen des Gesprächspartners
- nennen."

Zudem wäre es für den Leser im Sinne einer umfassenden Information
interessant gewesen zu erfahren, welchen beruflichen Hintergrund der
Zitierte hat, um die Aussage einordnen zu können.

Wegen Verletzung der im Pressekodex verankerten Sorgfaltspflicht
wurde der Redaktion von ÖKO-TEST ein Hinweis erteilt, der ersten von
drei Sanktionsstufen der Beschwerdeordnung des Presserates. Die
Beschwerde gegen ÖKO-TEST war vom Energiesparlampenhersteller MEGAMAN
- IDV GmbH vorgebracht worden.

Nachweis:
Beschwerdesache BK1-284/08 - IDV GmbH ./. ÖKO-TEST
Entscheidung vom 3. März 2009 des Beschwerdeausschusses 1 des
Deutschen Presserates

Originaltext: MEGAMAN Energiesparlampen - IDV GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31458
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_31458.rss2

Pressekontakt:
MEGAMAN EnergieSparLampen
IDV GmbH
Christoph Seidel
Presse & Kommunikation
Birkenweiherstraße 2
D-63505 Langenselbold
Telefon +49 6184 9319-164
c.seidel@megaman.de
www.megaman.de


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