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Wegen Aprilscherz abgemahnt / Gimahhot kassiert anwaltliches Schreiben aufgrund einer erfundenen Meldung / Trotz des ersten Aprils keine Gnade für das Shopping-Center im Internet

Geschrieben am 07-04-2009

Hamburg (ots) - Aprilscherze haben sich mittlerweile in den Medien
etabliert und selbst die Öffentlich-Rechtlichen schickten ihre
Zuschauer in den April. Allerdings wird nicht jeder Aprilscherz auch
als solcher verstanden. Das Shopping-Center im Internet
www.gimahhot.de hatte am ersten April gemeldet, dass es einen
bekannten Ex-Porno-Star als neues Werbegesicht verpflichtet hätte und
sich von Gimahhot in Ginahot umtaufen würde. Was die Blogger auf dem
Gimahhot-Blog als gelungenen Aprilscherz und eine "schöne Aktion"
werteten, fand Frau M. S. gar nicht lustig und ließ Gimahhot von
ihren Anwälten abmahnen. Damit ist das Hamburger Start-up wohl das
erste Unternehmen, dem eine Abmahnung aufgrund eines Aprilscherzes
ins Haus flattert.

Thomas Promny, Geschäftsführer Marketing der Gimahhot GmbH, meint
dazu: "Mit so einer Reaktion haben wir nicht gerechnet. Mittlerweile
haben sich Fake-Meldungen am ersten April schon fest eingebürgert.
Auf keinen Fall haben wir gedacht, dass dies ein Fall für die Anwälte
wird. Ich frage mich, ob Twitter den Axel-Springer-Verlag auch
abgemahnt hat."

Über Gimahhot:

Gimahhot ist das Shopping-Center im Internet. Mehr als 1 Million
Nutzer monatlich kaufen bei Gimahhot sicher und günstig ein. Die
Sicherheit ist vom Gütesiegel Trusted Shops zertifiziert und die
Bezahlung über ein Treuhandkonto garantiert höchsten Schutz. Bei
Gimahhot kaufen Kunden automatisch immer zum günstigsten Preis. Das
Angebot umfasst mehr als 130.000 Produkte, insbesondere aus den
Bereichen Elektronik, Beauty und Schmuck.

Originaltext: Gimahhot GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/56541
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_56541.rss2

Pressekontakt:
Anne-Kathrin Richter
presse@gimahhot.de
+49.40.6965935-21
www.gimahhot.de/presse


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