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EnBW siegt gegen Thermoselect vor dem Landgericht

Geschrieben am 30-06-2006

Karlsruhe (ots) - Das Landgericht Karlsruhe hat heute die
Schadensersatzklage der Thermoselect S.A. gegen die EnBW Energie
Baden-Württemberg AG in vollem Umfang abgewiesen. In der mündlichen
Urteilsbegründung wurde der EnBW in allen Punkten Recht gegeben.

Thermoselect S.A. hatte ihre Schadensersatzklage damit begründet,
dass sich die EnBW im Zusammenhang mit der Stilllegung der
Thermoselectanlage in Karlsruhe pflichtwidrig verhalten habe und
wollte Entwicklungs- und Finanzierungskosten in Höhe von 210
Millionen Euro von der EnBW ersetzt bekommen.

Mit der Abweisung der von Thermoselect angestrengten Klage hat
sich die Argumentation von Thermoselect S.A. nun als unbegründet
erwiesen. Die EnBW hat mit diesem Urteilsspruch einen wichtigen
Erfolg in der Auseinandersetzung mit Thermoselect S.A. erzielt.


Originaltext: EnBW Energie Baden Württemberg AG
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=12866
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_12866.rss2
ISIN: DE0005220008

Pressekontakt:
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Unternehmenskommunikation
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
Tel: + 49 7 21/63-1 43 20
Fax: + 49 7 21/63-1 26 72
unternehmenskommunikation@enbw.com
www.enbw.com


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