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Stellungnahme zur Anklage zweier ehemaliger GEZ-Mitarbeiter wegen Korruption

Geschrieben am 18-03-2009

Köln (ots) - Im Ermittlungsverfahren gegen zwei wegen Korruption
angeklagte ehemalige Mitarbeiter der GEZ hat die Geschäftsleitung des
Unternehmens von Anfang an sowohl gegenüber der Polizei als auch
gegenüber der Staatsanwaltschaft ein Höchstmaß an Unterstützung zur
Aufklärung geleistet.

Dazu wurden unter anderem von der Revision hausintern alle
Beschaffungsvorgänge im Zusammenhang mit der Wuppertaler
Computerfirma genauestens geprüft.

Bereits unmittelbar nach der Aufdeckung diverser Verfehlungen hat
die GEZ gegen den für den Einkauf verantwortlichen Mitarbeiter die
fristlose Kündigung ausgesprochen. Zum Zeitpunkt der Ermittlungen war
der andere Beschuldigte bereits seit längerem im Ruhestand.

Die ursprünglichen Anschuldigungen gegen die Geschäftsleitung
erwiesen sich schnell als völlig haltlos. Entsprechende Ermittlungen
wurden daher kurzfristig eingestellt.

Eventuellen korruptiven Bestrebungen tritt die GEZ aktiv entgegen.
Insbesondere Mitarbeitern des Beschaffungswesens und
beschaffungsnahen Bereichen, wie dem IT-Geschäftsbereich, ist
grundsätzlich untersagt, Einladungen und Geschenke anzunehmen.
Parallel dazu wurden die Vertragspartner von der GEZ-Geschäftsleitung
angeschrieben und aufgefordert, von Geschenken und Einladungen an die
Mitarbeiter der GEZ abzusehen.

Außerdem wurde ein unabhängiger Ombudsmann eingesetzt, um
möglicher Korruption, aber auch eventuellen arbeits- oder
strafrechtlichen Verstößen, die beim Ombudsmann durch GEZ-Mitarbeiter
oder Außenstehende angezeigt werden können, wirkungsvoll vorzubeugen.
Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten des Ombudsmanns stehen
im Internet-Auftritt der GEZ www.gez.de unter dem Menüpunkt "Ethik".

Originaltext: GEZ
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/57317
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_57317.rss2

Kontakt:
Pressestelle der GEZ, Nicole Hurst, Tel.: 0221 / 5061-2185,
Fax: 0221 / 5061-81-2185, presse@gez.de


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