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Aktuelle Rechtstipps für Familien mit Down-Syndrom-Kindern / Am 21. März ist Welt-Down-Syndrom-Tag - Neue Lebenshilfe-Broschüre "Gewusst wo" bietet hilfreiche Orientierung im Paragraphen-Dschungel

Geschrieben am 18-03-2009

Marburg (ots) - Nicht nur für Eltern eines Kindes mit
Down-Syndrom, für alle Familien mit einem behinderten Kind ist die
neue Lebenshilfe-Broschüre "Gewusst wo" ein hilfreicher Lotse durch
den Paragraphen-Dschungel des aktuellen Leistungsrechts. Darauf weist
die Bundesvereinigung Lebenshilfe vor dem Welt-Down-Syndrom-Tag am
21. März hin.

Das 15-seitige Heft im Magazinformat ist übersichtlich gestaltet
und mit vielen farbigen Fotos illustriert. In verständlicher Sprache
werden Tipps zur Eingliederungshilfe, Kranken- und
Pflegeversicherung, zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile und
Persönlichen Budget gegeben.

Die Lebenshilfe-Broschüre kann für 3,50 Euro plus Versand bestellt
(Telefon: 06421/491-123, E-Mail: vertrieb@lebenshilfe.de) oder
kostenlos im Internet unter www.lebenshilfe.de heruntergeladen
werden. Dort finden Eltern weitere wichtige Informationen über den
Lebensalltag mit einem behinderten Kind.

Originaltext: Bundesvereinigung Lebenshilfe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59287
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_59287.rss2

Pressekontakt:
Peer Brocke
Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.
Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg
Telefon 06421/491-129, E-Mail: presse@lebenshilfe.de


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