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WDR-Wirtschaftsmagazin "markt xl": Sachverständige: Zweifel an der Richtigkeit von Geschwindigkeitskontrollen - Bei Stichprobe nur jeder dritte Bußgeldbescheid bei Einsprüchen korrekt

Geschrieben am 15-03-2009

Köln (ots) - Ungenaue Geschwindigkeitsmessungen, Verwechslungen
von Fahrzeugen und mangelhafte Auswertungen durch die Bußgeldstelle
sind häufige Ursachen für einen falschen Bußgeldbescheid. Dies ist
das Ergebnis einer Auswertung von über 1800 Bußgeldakten durch die
Saarbrücker Sachverständigenorganisation VUT. Nur in jedem dritten
Fall hätten die vorgelegten Beweise den Rückschluss erlaubt, dass die
zu Last gelegte Tempoüberschreitung so auch tatsächlich begangen
worden war. Bei 62 Prozent war nicht nachvollziehbar, ob
beispielsweise die Messung korrekt erfolgt war oder ob der Vorwurf
überhaupt den richtigen Fahrer traf. In fünf Prozent der Fälle -
immerhin jedem zwanzigsten - war der Bußgeldbescheid laut VUT
zweifelsfrei falsch. Darüber berichtet der Westdeutsche Rundfunk in
seinem Wirtschaftsmagazin "markt xl" am kommenden Montag, 16.03.2009,
um 20.15 Uhr im WDR Fernsehen).

Die VUT-Sachverständigengesellschaft, die nach eigenen Angaben in
Deutschland bei der Überprüfung von Geschwindigkeitskontrollen
führend ist, hatte 1810 Akten aus 2007 bis heute überprüft, bei denen
die Fahrer Einspruch erhoben hatten. Gegenüber dem WDR bemängelte die
VUT die häufig ungenaue Justierung der Radarmessgeräte. "Wenn ich bei
einer Antenne etwa den Messwinkel verändere, sind sofort sieben
Prozent Abweichung drin", so Hans-Peter Grün, Sachverständiger bei
der VUT. Noch gravierender: Nicht alle Radarfallen seien so
eingerichtet, dass das aufgenommene Bild verlässlich den gemessenen
Wagen zeige.

Darüber hinaus komme es bei der teilmaschinellen Auswertung in der
Bußgeldstelle häufig zu Irrtümern. Laut Akten war einem 70jährigen
eine gemessene Geschwindigkeit von 111 km/h in einer Tempo 30-Zone
zur Last gelegt geworden. Tatsächlich zeigte das Beweisfoto jedoch
drei Striche als Zeichen für eine annullierte Messung. "Bei solch
dicken Fällen müssten die Sachbearbeiter schon einmal ein Auge mehr
auf den Vorgang werfen, bevor der Bescheid raus geht", forderte
Sachverständiger Hans-Peter Grün gegenüber dem WDR.

Beim Automobilclub von Deutschland bezeichnete man das Ergebnis
der Auswertung als "erschreckend". Dorothee Lamberty,
Verkehrsrechtsexpertin des AvD: "Eigentlich liegt die Beweislast beim
Staat. Inzwischen muss aber der beschuldigte Autofahrer nachweisen,
dass dem Staat Fehler unterlaufen sind." Bei einer solchen
Fehlerquote sei dies erst recht inakzeptabel.

Originaltext: WDR Westdeutscher Rundfunk
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7899
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7899.rss2

Pressekontakt:
Annette Metzinger, WDR-Pressestelle, Telefon 0221 - 220 2770
Detlef Flintz, WDR-Redaktion "markt", Telefon 0173 - 5469165
Klaus Schmidt, WDR-Redaktio "markt", Telefon 0172 - 253 8426


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