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Drei-Stufen-Test wird für gemeinsame Programme mit der ARD abgestimmt / ZDF-Fernsehrat schreibt Verfahren fort / Werbefernsehen ausgelagert

Geschrieben am 13-03-2009

Mainz (ots) - Der ZDF-Fernsehrat hat in seiner jüngsten Sitzung in
Mainz den Fern¬sehratsvorsitzenden beauftragt, das
Drei-Stufen-Test-Verfahren für die gemeinschaftlich mit der ARD
betriebenen Angebote mit den zuständi¬gen Gremien der ARD
abzustimmen. Damit hat der ZDF-Fernsehrat zugleich seinen im Dezember
2008 gefassten Beschluss zur Vorwegumsetzung des Drei-Stufen-Tests
fortgeschrieben. Dies soll auch Grundlage für eine Richtlinie über
das Verfahren zur Genehmigung neuer oder veränderter Angebote sein.

ZDF-Intendant Markus Schächter erläuterte noch einmal das
Verfahren, wie es im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgesehen
ist und derzeit zur Ratifizierung die Landtage durchläuft. Die
digitalen Fernsehprogramme werden im neuen Vertragswerk als
Zusatzangebote konkret beschrieben. Der Staatsvertrag sieht für das
ZDF neben dem Hauptprogramm ein Informationsprogramm, ein aus dem
Theaterkanal weiterentwickeltes Kulturprogramm und die
Fortentwicklung des bisherigen ZDFdokukanals für ein jüngeres
Publikum vor. Mit der Neuregelung der digitalen Zusatzkanäle erhalte
das ZDF keine zusätzlichen Programme, erläuterte Intendant Schächter.
Es werde jedoch in die Lage versetzt, die drei bisher schon digital
verbreiteten Programme - orientiert an den Zuschauerbedürfnissen -
weiterzuentwickeln.

Konkrete Regelungen sieht der neue Staatsvertrag außerdem für
einen Telemedienauftrag vor, der für Sendungen und für
sendungsbezogene Angebote gilt, begrenzt auf eine Verweildauer im
Internet von sieben Tagen. Gleichermaßen erlaubt der Staatsvertrag
aber auch, über Telemedienkonzepte Angebote über die Siebentagesfrist
hinaus vorzuhalten. Dies kann auch für nicht sendungsbezogene
Angebote und für Archivmaterial gelten. Die Telemedienkonzepte regeln
die Verweildauer der unterschiedlichen Angebote im Netz und müssen im
Wege des Drei-Stufen-Tests von den zuständigen Gremien und von der
Rechtsaufsicht genehmigt werden. Die bereits bestehenden Angebote
müssen noch vor dem Inkrafttreten des 12.
Rundfunkänderungsstaatsvertrags (1. Juni 2009) in einem
Telemedienkonzept beschrieben werden, das bis zum 31. August 2010 von
den zuständigen Gremien nach einem Drei-Stufen-Test zu genehmigen
ist. Grundsätzlich verboten sind presseähnliche Angebote.

Die Telemedien müssen gemäß Staatsvertrag der Bildung,
Informa¬tion, Beratung und Unterhaltung dienen und insbesondere
Beiträge zur Kultur enthalten. Durch die Angebote soll allen
Bevölkerungsgruppen die Teilhabe an der Informationsgesellschaft
ermöglicht, Orientierungshilfe geboten sowie die technische und
inhaltliche Medienkompetenz aller Generationen und von Minderheiten
gefördert werden. Die Telemedien des ZDF müssen
journalistisch-redaktionell veranlasst und gestaltet sein.

Entsprechend dem mit der EU-Kommission gefundenen
Beihilfekompromiss sieht der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die
strukturelle Trennung der kommerziellen Tätigkeiten vom
Programmauftrag vor. Dies bedeutet, dass kommerzielle Tätigkeiten
zukünftig von rechtlich selbständigen Tochtergesellschaften
wahrgenommen werden. Das ZDF musste deshalb sein Werbefernsehen
auslagern. Dies sei mit der Gründung der ZDF Werbefernsehen GmbH
Anfang dieses Jahres geschehen, teilte der Intendant mit.

Originaltext: ZDF
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7840
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7840.rss2

Pressekontakt:
ZDF-Pressestelle
Telefon: 06131 / 70 - 2120
Telefon: 06131 / 70 - 2121



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