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euro adhoc: Bijou Brigitte modische Accessoires AG / Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 (Aktienrückkauf)

Geschrieben am 09-03-2009


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Sonstige Kapitalmarktinformationen übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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09.03.2009

Die Bijou Brigitte modische Accessoires AG hat in dem Zeitraum vom
02. bis einschließlich 06. März 2009 insgesamt 3.200 Stückaktien der
Bijou Brigitte modische Accessoires AG erworben. Weitere
Informationen gemäß Artikel 4 Abs. 4 der Verordnung (EG-VO) Nr.
2273/2003 sind im Internet unter www.bijou-brigitte.com in der Rubrik
"Investor Relations / Meldungen / Aktienrückkauf" abrufbar. Der
Erwerb der Stückaktien der Bijou Brigitte modische Accessoires AG
erfolgte durch ein von der Bijou Brigitte modische Accessoires AG
beauftragtes Kreditinstitut über die Börse.

Hamburg, im März 2009

Bijou Brigitte modische Accessoires AG

Der Vorstand


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Bijou Brigitte AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Annegret Wittmaack

Tel.: 040/60609-289

E-Mail: ir@bijou-brigitte.com

Branche: Einzelhandel
ISIN: DE0005229504
WKN: 522950
Index: CDAX
Börsen: Börse Berlin / Freiverkehr
Börse Hamburg / Freiverkehr
Börse Stuttgart / Freiverkehr
Börse Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard


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