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Nicht alle Narreteien sind unfallversichert - Alkoholeinfluss gefährdet Versicherungsschutz durch Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bei einer betrieblichen Faschingsfeier

Geschrieben am 17-02-2009

Berlin (ots) - Arbeitnehmer sind bei einer betrieblichen
Faschingsfeier gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die Deutsche
Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zur "fünften Jahreszeit" hin.
Ereignet sich bei den Vorbereitungen, auf dem Weg, oder während der
Feier ein Unfall, so übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft
oder Unfallkasse die Kosten für Heilbehandlung und Rehabilitation.

Der Versicherungsschutz ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen
geknüpft: Die Unternehmensleitung muss die Feier veranstalten,
fördern oder zumindest ausdrücklich billigen. Der Unternehmer oder
sein Beauftragter muss die Feier selbst besuchen. Außerdem muss die
Veranstaltung allen Mitarbeitern offen stehen und von einem
relevanten Anteil der Belegschaft auch besucht werden.

Der Ort und die Zeit der Veranstaltung spielen für den
Versicherungsschutz keine Rolle. Dieser Schutz besteht bis zum
offiziellen Ende der Feier und auch auf dem anschließenden Heimweg -
aber nur, wenn kein Umweg aus privaten Gründen gemacht wird. Wer
länger bleibt oder die Feier an einem anderen Ort fortsetzt, ist
nicht mehr versichert. Generell nicht versichert sind teilnehmende
Familienangehörige und Gäste, auch wenn sie offiziell eingeladen
sind.

Seinen Versicherungsschutz riskiert auch, wer aufgrund von
Alkoholeinfluss einen Unfall erleidet. Ist der Alkoholeinfluss die
wesentliche Ursache für einen Unfall, so ist der entstandene Schaden
nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Es
empfiehlt sich daher zum Beispiel, für den Heimweg ein Taxi zu nehmen
oder eine Fahrgemeinschaft zu bilden. Bei Letzteren sind sogar die
dafür erforderlichen Umwege versichert.

Weitere Informationen:

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Ihre Mitglieder
versichern über 70 Millionen Menschen gegen die Folgen von Arbeits-,
Wege- und Schulunfällen sowie Berufskrankheiten.

Originaltext: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65320
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65320.rss2

Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763-768
Fax: 030 288763-771
E-Mail: presse@dguv.de


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