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Studie zeigt: Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie nimmt langsam Fahrt auf

Geschrieben am 10-02-2009

Dortmund (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

Die deutschen Kommunen holen bei der Umsetzung der
EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) Schritt für Schritt auf. Seit
dem Ende des letzten Jahres ist verstärkte Bewegung zu verzeichnen:
Rechtliche Regelungen treten in Kraft und die Einbindung der Kommunen
in die Gestaltungsprozesse nimmt sichtbar zu.

Wie es um den Umsetzungstand der EU-DLR bestellt ist, haben der
Fachbereich Verwaltungswissenschaften und das
Forschungskompetenzzentrum der Hochschule Harz (FH), gefördert durch
das Land Sachsen-Anhalt, und der IT-Dienstleister MATERNA GmbH
nachgeprüft: Beide Partner haben im vergangenen Herbst über 200
deutsche Kommunen mit jeweils mehr als 10.000 Einwohnern befragt. Die
hohe Beteiligung an der Studie "EU-Dienstleistungsrichtlinie -
Umsetzungsstand in der deutschen Verwaltung" zeigt, dass das Thema
den Befragten am Herzen liegt. Denn der Zeitrahmen ist eng und die
technischen, rechtlichen und organisatorischen Anforderungen sind
hoch. So ist das Ergebnis nicht überraschend: Die kommunale Ebene hat
bis auf wenige Ausnahmen noch Nachholbedarf bei der Umsetzung der
EU-DLR. Bis Ende 2009 muss die Dienstleistungsrichtlinie per Gesetz
umgesetzt werden. Noch ist die EU-Dienstleistungsrichtlinie - laut
Studie - in den meisten befragten Kommunalverwaltungen im
Befragungszeitraum kein "zentrales Thema". Entsprechend selten findet
die EU-DLR auch im Haushalt Berücksichtigung. So gaben 83 Prozent der
Befragten an, für 2009 keine Haushaltsmittel für die Umsetzung der
EU-DLR ausgewiesen zu haben. Die Studie zeigt außerdem, dass die
Chancen und Möglichkeiten, die sich für die eigene Verwaltung durch
die Umsetzung und weitergehende Integration der geforderten Maßnahmen
eröffnen, noch nicht ausgeschöpft werden. So kann die EU-DLR
beispielsweise die Erneuerung organisatorischer Strukturen sowie die
Modernisierung der IT-Architektur beschleunigen. Interessenten können
die Studienergebnisse unter www.eu-dlr-studie.de anfordern.

Die EU-DLR soll die rechtlichen und administrativen Hindernisse im
Dienstleistungsverkehr zwischen den EU-Mitgliedsstaaten beseitigen
und die Niederlassungsfreiheit von Dienstleistungserbringern
gewährleisten. Zu den Kernanforderungen der EU-DLR gehört unter
anderem die Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners (EAP)
für alle erforderlichen Formalitäten und Verfahren sowie das Recht
auf eine problemlose elektronische Verfahrensabwicklung.

In jüngster Zeit stehen vor allem die kommunalen Verwaltungen im
Fokus des Umsetzungsfortschritts: Sie stehen besonders häufig im
Kontakt mit Dienstleistungserbringern und müssen darüber hinaus eng
mit dem Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) zusammen arbeiten. Dieser
wird es in Zukunft ermöglichen, dass Unternehmer jederzeit nur eine
Stelle für alle Behördenangelegenheiten kontaktieren müssen. Waren in
der Vergangenheit für eine Betriebserweiterung noch zahlreiche
Behördenwege zu erledigen, so übernimmt die gesamte Kommunikation in
Zukunft der Einheitliche Ansprechpartner für die Unternehmer. Wie die
Kommunen mit dieser Herausforderung umgehen, wie sie sich
organisieren und welche Ressourcen mit welchen Zielen eingesetzt
werden, war Hintergrund der vorliegenden Studie zur Umsetzung der
EU-Dienstleistungsrichtlinie in den deutschen Kommunen. Wie die
Befragung zeigt, sind momentan vor allem die Information und
Kommunikation zwischen den Bundesländern und der kommunalen Ebene
noch verbesserungswürdig.

Es bleibt daher kritisch zu beobachten, ob die Kommunen bis zur
Frist im Dezember 2009 eine Umsetzung präsentieren können, die den
Anforderungen der Richtlinie entspricht. Denn eine Reihe rechtlicher,
organisatorischer und technischer Hürden machen die Umsetzung dieses
Großprojektes zu einer ganz besonderen Herausforderung.

Untersuchungsergebnisse im Einzelnen

Untersucht wurden unter anderem die Themenfelder "Organisation,
Informationsstand und Stand der Umsetzung", "Eingeplante
Haushaltsmittel" sowie "Abhängigkeit zwischen Wichtigkeit des Themas
und bereitgestellten Haushaltsmitteln".

Der derzeitige Bearbeitungsstand der Umsetzung der Richtlinie wird
unterschiedlich eingeschätzt. 41 Prozent der Befragten beurteilen die
Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie zum Beispiel als gar nicht
ausreichend, nur gut ein Viertel (27 Prozent) als teilweise
ausreichend. Weitere 17 Prozent der Befragten sehen sich lediglich
ausreichend vorbereitet und nur drei Prozent sind überzeugt, dass ihr
derzeitiger Umsetzungsstand vollständig ausreichend ist. Noch ganze
zwölf Prozent können hierzu gar keine Aussage treffen. Ein knappes
Jahr vor Ende der Umsetzungsfrist lassen diese Zahlen einen
signifikanten Nachholbedarf in den Kommunen erkennen. Ein Grund
hierfür kann sein, dass zum Befragungszeitpunkt erst wenige Länder
entschieden hatten, welcher Behörde beziehungsweise Institution der
geforderte Einheitliche Ansprechpartner zuzuordnen ist. Des Weiteren
ist festzustellen, dass der Stand der Umsetzung mit dem Einsatz von
Haushaltsmitteln für das Jahr 2009 korreliert: Es werden nur dann
explizit Haushaltsmittel bereitgestellt, wenn das Thema in der
Verwaltung kommuniziert und die Umsetzung der
EU-Dienstleistungsrichtlinie praktiziert wird. So haben nur 17
Prozent der befragten Kommunen überhaupt Haushaltsmittel für die
Umsetzung der EU-DLR für 2009 ausgewiesen.

Entscheidend für den Umsetzungsstand der
EU-Dienstleistungsrichtlinie scheint die Kommunengröße zu sein.
Während die Hälfte der befragten Kommunen mit mehr als 500.000
Einwohnern die Umsetzung der Richtlinie bereits vollzogen haben oder
diese regelmäßig diskutieren, geben dies erst elf Prozent der
Kommunen mit weniger als 50.000 Einwohnern an.

Die Umsetzung der EU-DLR gestaltet sich aufgrund mehrerer Faktoren
schwierig: Als Hauptursache dafür werden mangelnde Informationen zur
Umsetzungsplanung durch die jeweilige Landesverwaltung (62 Prozent)
genannt. Zudem geben weitere 55 Prozent der Befragten an, dass die
Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in ihrer
Kommunalverwaltung keine Priorität genießt.

Handlungsempfehlungen

"Die EU-DLR ist eine konzeptionelle Organisationsaufgabe mit
technischer Problemstellung. Sie eröffnet weitreichende Chancen für
die Verwaltungsmodernisierung und für den Verwaltungsstandort;
Verwaltungen müssen dies erkennen und verstehen. Nur so gelingt es,
einen Wirtschaftsstandort auch durch die Verwaltungsdienstleistungen
zu profilieren und damit für bestehende und neue Unternehmen
attraktiv zu gestalten. Besonders die Verantwortlichen auf
Länderebene sind bei der Umsetzung der Richtlinie gefragt. Sie
sollten ihre Kommunikations- und Informationsstrategie sowie ihr
Projekt-Management neu überdenken, um die kommunale Ebene fachlich
und zeitlich einzubinden", so Prof. Dr. Jürgen Stember, Dekan des
Fachbereiches Verwaltungswissenschaften der Hochschule. "Wir
empfehlen, die Umsetzung der EU-DLR zur Chef-Aufgabe zu machen."

"Gleichzeitig müssen die Konsequenzen der Umsetzung neu und ganz
konkret beschrieben werden. Bei der Abschätzung der organisatorischen
und finanziellen Ressourcen haben noch zu viele Akteure keine
Handlungsklarheit. Darüber hinaus müssen sich die Kommunen mit
sachkundigem Personal an der Umsetzung der EU-DLR beteiligen. Ein
interdisziplinärer und fachlicher Austausch muss zwischen allen
Akteuren gewährleistet werden", ergänzt Kurt Wolke, Bereichsleiter
bei MATERNA.

Originaltext: MATERNA GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/15295
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_15295.rss2

Pressekontakt:
MATERNA GmbH
Tel. 02 31/55 99-1 68
E-Mail: Christine.Siepe@Materna.de
http://www.materna.de/presse


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