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Alkohol am Steuer: Jetzt doppelt teuer / Neuer Bußgeldkatalog sieht eine strengere Ahndung für Alkohol- und Drogenvergehen im Straßenverkehr vor - höherer Ermessensspielraum bei Vorsatz

Geschrieben am 02-02-2009

Hamburg (ots) - Am 1. Februar trat der neue Bußgeldkatalog des
Verkehrsministeriums in Kraft. Raser, Drängler und Co erwartet die
schärfste Bußgeld-Erhöhung aller Zeiten. Der Hamburger
Rechtschutzversicherer Advocard gibt einen Überblick über wichtige
Änderungen.

Rasen und Rauschzustände

Die Änderungen im Straßenverkehrsgesetz sollen vor allem solche
Verkehrsteilnehmer empfindlich treffen, die - fahrlässig oder
vorsätzlich - die Sicherheit der anderen Fahrzeugführer massiv
gefährden. Besonders drastisch ahndet der neue Bußgeldkatalog daher
zu schnelles Fahren und Drogenmissbrauch. Raser müssen im Schnitt 60
% mehr zahlen als bisher. Wer das Tempolimit innerhalb einer
Ortschaft missachtet, zahlt bei einer Überschreitung von 21 Km/h
jetzt 80 Euro. Die maximale Geldstrafe für besondere hohe
Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts wurde von 425 Euro auf
jetzt 760 Euro erhöht.

Wer unter Einfluss von Rauschmitteln fährt, muss ab sofort mit
einer doppelt so hohen Strafe rechnen als bisher. Beim ersten Verstoß
bedeutet dies bereits eine Geldstrafe von 500 Euro, im
Wiederholungsfall werden schon 1.000 Euro fällig, und wer ein drittes
Mal erwischt wird, zahlt 1.500 Euro. Auch Fahranfänger sind von der
Verschärfung betroffen. Führerscheinneulinge, die gegen die
Null-Promille-Regel verstoßen, bekommen ein Bußgeld von 250 Euro
statt bislang 125 Euro auferlegt. Wenn die Strafverfolgungsbehörde
nachweist, dass ein Vergehen vorsätzlich begangen worden ist, kann
sie ein Bußgeld in doppelter Höhe verhängen.

Unabhängig von der Bußgelderhöhung bleibt die Anzahl der "Punkte"
im Verkehrszentralregister in Flensburg sowie die Länge eines
möglichen Fahrverbots unverändert.

Parkvergehen und andere Delikte

Nicht nur Straßen-Rowdies greift die Verkehrsbehörde künftig
tiefer ins Portemonnaie. Im Fokus des Verkehrsministeriums stehen
auch andere verkehrsgefährdende Vehaltensweisen. So werden etwa
Dauer-Linksfahrer mit 80 Euro statt bisher 40 Euro Strafe belegt. Wer
sich beim Überfahren einer roten Ampel erwischen lässt, der muss
künftig bis zu 360 Euro statt wie bisher 200 Euro zahlen.

Die Advocard-Rechtsexpertin Anja-Mareen Knoop: "Die neue
Bußgeldverordnung bietet Ermessenspielräume bei der Bestrafung von
besonders rücksichtslosen Verkehrsteilnehmern. Mehr Platz für
Interpretationen bedeutet aber auch mehr Boden für
Auseinandersetzungen und das kann jeden Autofahrer treffen. Die
Rechtsberatung durch versierte Fachanwälte ist für jeden
Verkehrsteilnehmer daher umso wichtiger."

Originaltext: Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/19772
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_19772.rss2

Pressekontakt:
Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Sonja Frahm Heidenkampsweg 81
20097 Hamburg
Tel.: +49 40/2373 1279
E-Mail: sonja.frahm@advocard.de

Serviceplan Brand PR
Bernhard Fuchs
Haus der Kommunikation
80250 München
Tel.: +49 89/2050 4158
E-Mail: b.fuchs@brandpr.de


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