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Eidesstattliche Erklärungen waren "Luftnummern" - Geschäftsführer der NGG in Oldenburg wegen übler Nachrede gegenüber Heidemark verurteilt.

Geschrieben am 29-01-2009

Oldenburg (ots) - Das Amtsgericht Oldenburg hat im Zusammenhang
mit dem angeblichen Heidemark-Skandal aus dem Dezember 2007 den
NGG-Geschäftsführer Matthias B. wegen übler Nachrede zu einer
Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen a 80 Euro (insgesamt 9600
Euro) verurteilt.

Der Vorsitzende Richter führte im Rahmen der mündlichen
Urteilsbegründung aus, es gebe keine Zweifel, dass der Gewerkschafter
inhaltlich falsche eidesstattliche Erklärungen ehemaliger Mitarbeiter
vorsätzlich und sorgfaltswidrig an einen Journalisten weitergegeben
und damit leichtfertig massiv Arbeitsplätze gefährdet hat.

"Wir freuen uns natürlich, dass das Gericht zu einer klaren
Entscheidung gekommen ist und wir begrüßen diese sehr" sagt Dr.
Walter Scheuerl, Sprecher von Heidemark. "Für Heidemark sind durch
die üblen Nachreden damals schwere wirtschaftliche Schäden entstanden
und wir hoffen, dass dieses Urteil allen Beteiligten zu denken gibt."

Im Dezember 2007 hatte die Staatsanwaltschaft nach drei falschen
eidesstattlichen Erklärungen von ehemaligen Mitarbeitern zunächst
gegen Heidemark ermittelt. In der mündlichen Urteilsbegründung wurde
gestern am Spätnachmittag jedoch festgestellt, dass diese
eidesstattlichen Erklärungen damals unter maßgeblichem Einfluss von
Vertretern der NGG formuliert wurden und - so wörtlich - "reine
Luftnummern" gewesen seien.

Das Gericht sah es ferner als erwiesen an, dass B. "sauer auf
Heidemark" und "im Jagdfieber" wegen schlecht laufender
Arbeitsgerichtsprozesse gewesen sei. Der Verurteilte habe sich
dadurch verführen lassen, die falschen Erklärungen einem Vertreter
des NDR zu übergeben, bevor er sie der Staatsanwaltschaft übergab, um
die Gewerkschaft "spektakulär herauskommen" zu lassen. Berichte
darüber waren sofort und unreflektiert bundesweit von Medien
übernommen worden, worauf fast alle wichtigen Kunden von Heidemark
bis auf weiteres die Bestellungen storniert hatten.

"Dadurch waren damals hunderte Arbeitsplätze und ein ganzes
Unternehmen in Gefahr geraten. Das Urteil ist ein wichtiges Signal,
dass derartig verantwortungsloses Handeln auch rechtliche
Konsequenzen hat." so Dr. Andreas Behr, der im Namen des Unternehmens
als Nebenkläger auftrat, abschließend.

Originaltext: Heidemark
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74277
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74277.rss2

Pressekontakt:
Heidemark Mästerkreis GmbH & Co. KG
Lether Gewerbestr. 2
D-26197 Ahlhorn
Sprecher: Dr. Walter Scheuerl
040 / 35922-270
Internet: www.heidemark.de


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