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Rheinische Post: Gerechtes Urteil für Zumwinkel

Geschrieben am 26-01-2009

Düsseldorf (ots) - von Sven Gösmann

Der erste Reflex: "nur" zwei Jahre Haft auf Bewährung und eine
Million Euro Geldstrafe für Klaus Zumwinkel? Ein Deal, geschlossen
von einer überlasteten Justiz mit den teuren Top-Anwälten des
Angeklagten? Nach der gewaltigen Aufregung und der wohlfeilen
Erregung über den prominentesten Steuersünder seit Boris Becker wäre
es leicht, mit (vor-)schnellen Urteilen bei der Hand zu sein. Doch
der Richterspruch ist angemessen, folgt der juristischen Praxis und -
seltene Einheit - sogar dem wieder einsetzenden Menschenverstand im
Fall Zumwinkel.
Der frühere Postchef ist geständig und hat seine Tat bereut. Die von
ihm hinterzogene Summe zieht nach gängiger Rechtsprechung keine
Freiheitsstrafe, sondern eine Bewährungsstrafe nach sich.
Damit bleibt das rechte Maß gewahrt. Es darf nicht heißen: "Die
Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen". Aber eben auch
nicht: "Die Großen hängt man, weil manche Politiker es zu
Wahlkampfzwecken so fordern und viele Kleine dazu Beifall klatschen
würden."
So bleibt der Fall Zumwinkel kein juristisches, sondern ein
psychologisches Rätsel: Warum ruiniert ein Multimillionär seinen Ruf
für eine (hinterzogene) Million? Zumwinkel lebt in Freiheit, aber als
ein weithin Geächteter ohne Einfluss und mit deutlich weniger
Freunden als vorher. Armer, reicher Mann.

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30621
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2304


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