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Wichtige Änderungen für Tagesmütter und Tagesväter

Geschrieben am 15-01-2009

Berlin (ots) - Tagesmütter und Tagesväter, die vom Jugendamt
bezahlt werden, müssen seit dem 1. Januar 2009 auch diese
Tagespflegesätze als Einnahmen versteuern. In der gesetzlichen
Rentenversicherung sind sie versicherungspflichtig, wenn ihre
steuerpflichtigen Einnahmen mehr als 400 Euro monatlich betragen.

Bislang waren nur Einnahmen aus einer privaten Betreuung steuer-
und insofern abgabepflichtig. Mit dieser Rechtsänderung sind jetzt
alle Tagesmütter und Tagesväter gleichgestellt.

Von den Gesamteinnahmen dürfen zunächst alle Betriebskosten
abgezogen werden. Die berücksichtigungsfähige Betriebskostenpauschale
wurde dabei ebenfalls zum 1. Januar 2009 auf 300 Euro pro Kind und
Monat erhöht. Sie gilt allerdings nur, wenn das Kind acht Stunden und
länger am Tag betreut wird.

Die Rentenversicherungsträger beraten in der Frage, ob für
Tagesmütter und Tagesväter im Einzelfall eine
Rentenversicherungspflicht besteht. Fragen zur neuen Regelung
beantworten sowohl die Mitarbeiter der Auskunfts- und
Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung als auch die
Mitarbeiter am Servicetelefon unter der Nummer 0800 1000 4800.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher
Tel.: 030 865-89174
Fax: 030 865-27379


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