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Klares Signal, Tipico Ltd. wird als Europäischer Sportwettanbieter vor einem deutschen Gericht zugelassen

Geschrieben am 21-06-2006

Frankfurt am Main (ots) -

Tipico Sportwetten feiert weiteren Erfolg.

Erstmals wurde die Tipico Ltd. als ausländischer Sportwettanbieter
vor einem deutschen Gericht anerkannt und zugelassen. Das
Verwaltungsgericht Minden hat laut Beschluss vom 9.06.2006 (3L
295/06) erneut die Klage gegen die Schließung eines privaten
Wettunternehmens abgeschmettert. Die Richter orientierten sich an den
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, dass WestLotto und Oddset ab
sofort das Wettangebot nicht erweitern und keine Werbung, die über
sachliche Informationen hinausgeht, sowie keine expansive Vermarktung
der Wetten betreiben darf und umgehend aktiv über die Gefahren des
Wettens aufzuklären hat.

Das Gericht bezweifelte zu recht, dass WestLotto und Oddset diese
Auflagen bereits erfüllt. Das Gericht dokumentierte zahlreiche
Verstöße von Oddset gegen das Werbeverbot und führt in seiner
Begründung dazu aus: "Es ist angesichts des tatsächlichen oben
dargelegten Verhaltens von WestLotto und Oddset auch nicht erkennbar,
weshalb von einer privaten Sportwette eine größere Gefährdung als von
einer staatlich veranstalteten Wette ausgehen sollte". Eine
Untersagungsverfügung könne nur verhängt werden, wenn "konkrete, über
den vermeintlichen Rechtsverstoß hinausgehende Gefahren für das Wohl
der Allgemeinheit" erkennbar seien. "Derartige konkrete Gefahren, die
von der Antragstellerin (Tipico Ltd.) ausgehen, sind nicht dargetan
und nicht ersichtlich."

Darüber hinaus begründeten die Richter ihre Entscheidung damit,
dass es sehr zweifelhaft sei, "ob die dem nationalen Gesetzgeber vom
Bundesverfassungsgericht eingeräumte Übergangsfrist auf Grund des
Anwendungsvorrangs des Europarechts überhaupt anwendbar ist. Die
gegenwärtige Rechtslage verstößt [...] gegen die
Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EGV) und gegen die
Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 EGV) [...]. Durch das
Bundesverfassungsgericht wurde der Anwendungsvorrang gegenüber
nationalem, einfachen Recht schon vor langem ausnahmslos anerkannt".

Bemerkenswert ist die Tatsache, dass das Gericht die
Antragsbefugnis seitens Tipico Ltd. ohne jede Einschränkung anerkannt
hat. (Der vollständige Beschluss des VG Minden vom 9. Juni 2006 ist
auf www.tipico.com/pr abrufbar). Deutschland zähle zu den stärksten
Verfechtern eines gemeinsamen Europas, und das Bekenntnis zu Europa
habe bei allen Politikern oberste Priorität. Vor diesem Hintergrund
sei das so vehemente Ignorieren des EU-Vertrages in Sachen
Sportwetten durch die Bundesländer nicht länger zu halten. Und wie
heute bekannt wurde, das sich auch die CDU-Fraktion Niedersachsens
gegen ein völliges Verbot privater Sportwetten ausspricht und für
eine "regulierte Liberalisierung" ist für die Tipico Ltd. sehr
positiv.

Die Tipico Ltd. appelliert an die Ministerpräsidenten, das
Gesprächsangebot der Tipico Ltd. durch den Verband zu nutzen. Bei all
den juristischen Auseinandersetzungen geht es auch um die
wirtschaftlichen Folgen der angedrohten Schließungen der privaten
Wettvermittlungsbüros in Deutschland. Viele der Betreiber von
Wettvermittlungsbüros haben in den vergangen Jahren viel Geld in ihre
Unternehmen investiert und seriöse Arbeit geleistet. Die Betreiber
mit Ihren Mitarbeitern ( bei Tipico Ltd. sind es alleine schon 2000)
werden so auf einen Schlag in den Ruin getrieben und auf die Straße
gesetzt.

Tipico Deutschland ist ein Dienstleistungsunternehmen des
internationalen Wettunternehmens Tipico Co. Ltd, 4 Valley Towers,
Valley Road, Birkirkara, Malta,

Originaltext: Tipico Deutschland Marketing und Vertriebs GmbH
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=61815
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_61815.rss2

Kontakt:
Stefan Meurer
Geschäftsführer
Tel. 069/ 25 62 278-0
Fax: 069/ 25 62 278 20
E-Mail: vertrieb@tipico.com


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