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TÜV Rheinland warnt: Auto vollständig von Eis und Schnee befreien / Schnee auch von Dach und Kühlerhaube räumen / Stets Klimaanlage einschalten / Bei "Blindflug" drohen strafrechtliche Folgen

Geschrieben am 07-01-2009

Köln (ots) - Wenn der Schnee Zentimeter hoch auf dem Pkw liegt,
die Straßen rutschig und die Autoscheiben vereist sind, gibt es
einige wichtige Tipps, die jeder Fahrer vor dem Start beachten sollte
- zur Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer ebenso wie im eigenen
Interesse.

Das wichtigste: Vor dem Fahrantritt muss das Fahrzeug komplett von
Schnee und Eis befreit werden, auch Dach und Kühlerhaube! Es reicht
nicht aus, lediglich die Scheiben frei zu kratzen oder ein Guckloch
zu enteisen. "Dann irrt man im Blindflug und wie in einem U-Boot über
die Straße. Obendrein riskiert man neben strafrechtlichen Folgen auch
noch Regressforderungen der Versicherungen. Diese können in
Einzelfällen bis zu 10.000 Euro betragen", warnt Hans-Ulrich Sander,
Auto-Experte beim TÜV Rheinland. Nicht nur die Scheiben müssen
vollständig eisfrei sein, sondern ebenso Scheinwerfer, Blinker,
Kennzeichen, Hauben und Dach. Andernfalls wird der nachfolgende
Verkehr durch herunterwehenden Schnee behindert oder beim Antauen und
Bremsen kann die eigene Sicht durch Herunterrutschen des Schnees
komplett verloren gehen. Dann fährt man blind.

Zudem immer die Klimaanlage einschalten - auch bei Minusgraden im
Winter. Die Klimaanlage trocknet die Luft im Fahrzeug und ihre
Benutzung führt dazu, dass beschlagene Scheiben (Front- und
Seitenscheiben) schnell wieder durchsichtig werden. Für die
Heckscheibe sollte die Heckscheiben-Heizung betätigt werden.

Wichtig ist es ferner, angemessene Bekleidung zu tragen: dicke
Mäntel und Jacken, Pudelmützen, Fellkappen und klobige Schuhe sind im
Fahrzeug nicht nur überflüssig, sondern auch gefährlich. Durch die
dicke Bekleidung wird die Wirkung des Sicherheitsgurtes gemindert und
mitunter werden die eigenen Sichtverhältnisse behindert sowie die
Beweglichkeit eingeschränkt.

Auch für Lkw-Fahrer gilt im Übrigen die Pflicht zum
"Schneeräumen": Vor dem Start muss der Fahrer kontrollieren, ob das
Dach oder die Plane vereist sind. Schnee und Eis müssen unbedingt
entfernt werden, damit sie nicht während der Fahrt vom Dach fliegen
und andere Fahrzeuge beschädigen oder zu einem schlimmen
Verkehrsunfall führen. Eine herunterfallende Eisplatte durchschlägt
bei 50 km/h eine Frontscheibe spielend.

Originaltext: TÜV Rheinland Group
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31385
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_31385.rss2

Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Wolfgang Partz, Presse, Tel.: 0221/806-2290
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse


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