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ots.Audio: Rente mit 60 - für wen gibt es sie noch?

Geschrieben am 29-12-2008

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Mit 60 in Rente gehen, das ist für viele Menschen eine schöne
Vorstellung. Doch der Trend geht eher dahin, länger zu arbeiten.
Trotzdem gibt es für verschiedene Gruppen von Versicherten noch die
Möglichkeit, mit 60 Jahren in Rente zu gehen, zum Beispiel für
Frauen, Arbeitslose oder Altersteilzeitler sowie für behinderte
Menschen. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, darüber
sprechen wir mit Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der
Deutschen Rentenversicherung Bund:

Herr Theil, unter welchen Umständen können zum Beispiel Frauen
schon mit 60 in Rente gehen?

O-Ton 34 sec: Sie müssen vor dem 1. Januar 1952 geboren und
mindestens 60 Jahre alt sein. Außerdem müssen sie eine Wartezeit von
15 Jahren erfüllt haben und darüber hinaus auch für mehr als zehn
Jahre Pflichtbeiträge nach dem 40. Geburtstag nachweisen.
Die Altersrente für Frauen kann zwar frühestens ab dem 60. Lebensjahr
bezogen werden - aber nur noch mit Abschlägen, denn auch hier ist die
Altersgrenze zwischenzeitlich auf 65 Jahre angehoben worden.

Wie sieht es bei denjenigen aus, die nach einer Arbeitslosigkeit
oder Altersteilzeit in Rente gehen?

O-Ton 59 sec: Hier gilt, dass Versicherte, die zwischen Dezember
1948 und Dezember 1951 geboren wurden, diese Altersrente frühestens
mit 63 Jahren und mit Abschlägen in Anspruch nehmen können. Auch sie
müssen eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.

Bei dieser Rente gibt es aber noch besondere
Vertrauensschutzregelungen für alle Versicherten, die vor dem 1.
Januar 1952 geboren sind. Diese Versicherten können dann weiterhin
mit dem 60. Lebensjahr die Rente allerdings mit Abschlägen in
Anspruch nehmen, wenn sie am 1. Januar 2004 arbeitslos waren oder vor
Januar 2004 Altersteilzeit vereinbart haben.
Personen, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, haben auf
diese Altersrente aber auch auf die Frauenaltersrente keinen Anspruch
mehr.

Behinderte Menschen können unter Umständen sogar ohne Abschläge
mit 60 Jahren noch in Rente gehen. Welche Voraussetzungen sind das?

O-Ton 41 sec: Behinderte Menschen können auf Antrag eine
Altersrente abschlagsfrei erhalten, wenn sie das 63. Lebensjahr
vollendet haben und bei Beginn der Rente anerkannt schwerbehindert
sind. Das sind alle Personen mit einer Behinderung von mindestens 50
Prozent. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis. Aus
Vertrauensschutzgründen können aber auch schwerbehinderte Menschen
weiter ohne Abschlag bereits mit 60 in Rente gehen, wenn sie bis zum
16. November 1950 geboren sind und am 16. November 2000 bereits
schwerbehindert oder berufs- oder erwerbsunfähig waren.

Danke schön Ulrich Theil. Wer mehr über die umfangreichen
Regelungen zu diesen Rentenarten wissen will, findet bei den
Fachleuten in den wohnortnahen Auskunfts- und Beratungsstellen der
Deutschen Rentenversicherung individuelle und ausführliche Beratung.
Adressen sind unter www.deutsche-rentenversicherung.de abrufbar.
Weitere Informationen erhalten Sie auch am kostenlosen bundesweiten
Servicetelefon 0800 1000 4800.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Gabriele Chlopczik
Deutsche Rentenversicherung Bund
fon: +49 30 865-36750
m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de


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