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Eine schöne Bescherung: BGH-Urteil wird Kassen Millionen kosten

Geschrieben am 19-12-2008

Berlin (ots) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 17. Dezember
entschieden, dass das Neuroleptikum (Mittel gegen Schizophrenie)
Zyprexa® bis 2011 unter Patentschutz stehen soll. Er hat damit das
Urteil des Bundespatentgerichts (BPG) vom 4. Juni 2007 kassiert, das
das Patent auf den in Zyprexa® enthaltenen Wirktstoff Olanzapin für
nichtig erklärt hatte. Nach dem Urteil des BPG brachten zahlreiche
pharmazeutische Unternehmen Olanzapin-Generika auf den Markt. Derzeit
beträgt der Absatzanteil von Olanzapin-Generika im GKV-Markt 56
Prozent, ihr Umsatzanteil zum Apothekenverkaufspreis 40 Prozent.
Insgesamt haben die Krankenkassen für Olanzapine bis zum Oktober 2008
fast 131 Millionen Euro ausgegeben.

"Die Krankenkassen und damit die Versichertengemeinschaft sind die
Hauptleidtragenden dieser BGH-Entscheidung, erklärte Peter Schmidt,
Geschäftsführer des Branchenverbandes Pro Generika. "Denn die
Generikahersteller müssen ihre Olanzapin-Produkte nunmehr sofort aus
dem Markt nehmen. Zyprexa® gehört aber zu den teuersten Arzneimitteln
in Deutschland. Für eine Packung mit 70 Tabletten à 20 mg Wirkstoff
liegt der Apothekenverkaufspreis z. B. bei exorbitanten 899,41 Euro.
Die preisgünstigste generische Alternative zu diesem Produkt kostet
bei gleicher Qualität hingegen nur 286,54 Euro. Die Kassen sparen bei
der Verordnung und Abgabe des generischen Olan-zapins im konkreten
Fall also sage und schreibe mehr als 700 Euro. Das entspricht satten
69 Prozent", so Schmidt weiter.

Nach dem vom BGH erzwungenen Rückzug der Olanzapin-Generika vom
Markt verliert die Gesetzliche Krankenversicherung zudem die
Möglichkeit, durch die Festsetzung eines Festbetrages weitere
Einsparungen zu generieren.

Im Vorfeld des BGH-Beschlusses hatte sich das Oberlandesgericht
Düsseldorf in einem vom Originator angestrengten
Patentverletzungsverfahren durch eine Einstweilige Verfügung über die
Nichtigkeitserklärung des BPG hinweggesetzt. Schmidt rief den
Gesetzgeber dazu auf, dem Gegeneinander von Fachgericht und
Zivilgericht einen prozessualen Riegel vorzuschieben. "Wenn ein
Patent gerichtlich angefochten wird und der Patentinhaber zugleich
Patentverletzungen geltend macht, müssen beide Verfahren entweder vor
einem Gericht gebündelt werden oder das Patentverletzungs-verfahren
ist bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Bestand des Patents
auszusetzen. Außerdem widerspricht die Entscheidung des BGH den
Intentionen des Gesetzgebers, der in dem vom Bundesjustizministerium
vorgelegten Gesetzentwurf zur Patentrechtsmodernisierung ausdrücklich
alle Sachfragen über den Bestand von Patenten dem Bundespatentgericht
überantworten will. Der BGH soll die Rechtsaufklärung beschränken.
Wozu in schwierigen technischen Fragen eine zweite Tatsacheninstanz
führt, zeigt der aktuelle Beschluss des BGH."

Originaltext: Pro Generika e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/54604
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_54604.rss2

Pressekontakt:
Ansprechpartner:
Peter Schmidt, Geschäftsführer, Tel.: (030) 81 61 60 9-10,
info@progenerika.de


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