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Allgemeine Zeitung Mainz: Locker aus der Portokasse Kommentar zu R+V-Prozess

Geschrieben am 18-12-2008

Mainz (ots) - 10818 Euro - exakt soviel Schadenersatz ist es einem
Wiesbadener Arbeitsgericht wert, wenn eine Frau wegen ihrer
Mutterschaft und damit im Grunde wegen ihres Geschlechts beruflich
benachteiligt wird. Da lacht der beklagte Arbeitgeber nur und zahlt
das Ganze locker aus der Portokasse. Wenn der Vorstand einmal weniger
essen geht, hat er das Geld schon wieder raus. Dieses Urteil, genauer
gesagt die der Klägerin zugesprochene Entschädigung, ist lächerlich.
Schlimmer noch: Die Summe ist ein Freibrief für all jene Arbeitgeber,
die Frauen, die ein Kind bekommen und den Mutterschutz in Anspruch
nehmen, nach deren Rückkehr ausgrenzen, sie auf schlechtere Jobs
setzen - und damit über kurz oder lang loswerden wollen. So wird der
Schutz von Müttern ad absurdum geführt und damit auch alle
Sonntagsreden, die der Vereinbarkeit von Familie und Beruf so blumig
das Wort reden. Zudem muss sich der Gesetzgeber nach diesem Urteil
fragen lassen, ob das mit vielen Vorschusslorbeeren und warmen Worten
eingeführte Gleichbehandlungs-Gesetz das Papier wert ist, auf dem es
gedruckt wurde. Kurzum: Wenn ein Arbeitsgericht wie in diesem Fall
auf eine Benachteiligung erkennt, dann muss am Ende im Urteil eine
Schadenersatzsumme stehen, die dem Arbeitgeber auch richtig weh tut.
Jetzt werden Juristen mit Recht einwenden, dass es nicht Aufgabe des
Schadenersatzes sei, den Beklagten zu bestrafen. Aber die generelle
Frage, warum Schadenersatz in Deutschland schon immer betont niedrig
gehalten wurde, die muss - auch und gerade im Zusammenhang mit dem
Wiesbadener Urteil - gestellt werden. Im aktuellen Fall bleibt nur
die Hoffnung auf die nächste Instanz.

Originaltext: Allgemeine Zeitung Mainz
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65597
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65597.rss2

Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
Isabell Zeitinger
Telefon: +49-(0)6131/48-5987
Fax: +49-(0)6131/48-5868
crossmedia@vrm.de


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