| | | Geschrieben am 18-12-2008 Neue EU-Spielzeugrichtlinie: Schritt in die richtige Richtung / Generelles Verbot krebserregender Stoffe war überfällig / Weltweit führender Spielzeugprüfer empfiehlt: Auf GS-Zeichen achten
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 Nürnberg (ots) - Die Fachleute von TÜV Rheinland LGA begrüßen die
 heute vom Europäischen Parlament verabschiedete Neufassung der
 EU-Spielzeugrichtlinie als Schritt in die richtige Richtung, auch
 wenn nicht alle Vorschläge von Experten umgesetzt werden konnten. TÜV
 Rheinland gehört mit über 100.000 Kontrollen und Tests an Spielzeugen
 jährlich zu den führenden Prüfhäusern für Spielzeug weltweit.
 "Aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Technik wurden in der
 neuen Richtlinie berücksichtigt. Das gilt besonders für klarere
 Vorgaben zu verschluckbaren Kleinteilen und das generelle Verbot von
 krebserregenden, mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen in
 Spielzeugen", so Dr.-Ing. Wilhelm Schubert, Geschäftsleiter bei TÜV
 Rheinland LGA in Nürnberg.
 
 Da die neue Richtlinie allerdings weiterhin keine unabhängige
 Prüfung von Spielzeug - wie in den USA - vorsieht, sollten
 Verbraucher beim Kauf auch künftig auf neutrale Prüfzeichen achten.
 Unabhängig geprüftes Spielzeug ist an speziellen Prüfsiegeln von TÜV
 Rheinland und LGA erkennbar: Das GS-Zeichen steht für geprüfte
 Produktsicherheit. Hinzu kommt das TÜV Rheinland Proof-Siegel mit dem
 Teddybär als Erkennungszeichen (schadstoffgeprüft) und das
 Prüfzeichen "Ausgezeichneter Spielwert" von TÜV Rheinland LGA, das
 die Kontrolle von Sicherheit sowie chemischer Unbedenklichkeit bei
 gleichzeitiger Beurteilung des Spielwertes unter pädagogischen und
 entwicklungspsychologischen Aspekten vorsieht.
 
 Prüfzeichen geben zusätzliche Sicherheit. Denn der Verkauf von
 unsicherem Spielzeug bleibt ein großes Problem: Das haben noch im
 November 2008 die unabhängigen Produktprüfer des TÜV Rheinland in
 Köln und von TÜV Rheinland LGA in Nürnberg bei einem Test von 50
 verschiedenen Spielzeugen festgestellt: Für den Test wurden
 Spielzeuge im normalen Handel in Süddeutschland und
 Nordrhein-Westfalen gekauft. Nur rund jedes zweite (27 von 50)
 Produkt ist ohne Mängel durch die Tests gekommen. Das heißt: 23 der
 50 Produkte dürften in der EU gar nicht verkauft werden.
 
 Weitere Tipps zum sicheren Spielzeugkauf unter www.tuv.com/presse
 im Internet.
 
 Originaltext:         TÜV Rheinland/LGA
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66493
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66493.rss2
 
 Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
 
 Rainer Weiskirchen, Pressesprecher LGA, Tel.: 09 11/6 55-42 30
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