| | | Geschrieben am 17-12-2008 BGH begrenzt Haftung bei Produktrückrufen: Hersteller und Zulieferer müssen Absprachen anpassen
 | 
 
 München (ots) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bei der Risiko-
 und Kostenverteilung zwischen Herstellern und Zulieferern eine
 bedeutende Klarstellung getroffen. "Entgegen verbreiteter Praxis ist
 ein Hersteller nicht generell verpflichtet, bei Rückrufen unsichere
 Teile kostenlos neu gegen alt austauschen", sagt Prof. Dr. Thomas
 Klindt, Rechtsanwalt bei Nörr Stiefenhofer Lutz in München und
 Honorarprofessor für europäisches Produktsicherheitsrecht an der
 Universität Kassel. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist sei ein
 Unternehmen nicht mehr in allen Fällen zur Nachrüstung verpflichtet,
 sondern nur noch zur effektiven Gefahrenabwehr, entschieden die
 Karlsruher Richter gestern (Urteil v. 16. Dezember 2008, Az.: VI ZR
 170/07).
 
 Produkthaftungsspezialisten in Unternehmen und Versicherungen bis
 nach USA und Australien hatten den Musterrechtsstreit in Deutschland
 bis zur Entscheidung in letzter Instanz beobachtet. In dem Fall des
 BGH waren Pflegebetten in Brand geraten, weil der Motor bei Kontakt
 mit Feuchtigkeit kurz schloss. Eine Kunde hatte die Motoren
 austauschen lassen und wollte die Kosten von dem Hersteller erstattet
 bekommen. Nach Ansicht des BGH zu Unrecht. Es genügte, dass der
 Hersteller seine Kunden vor der Brandgefahr warnte, so die Richter.
 Die Kunden müssen die Gefahr nun auf eigene Kosten beseitigen.
 Bislang gab es zu dieser Frage nur Urteile unterer Instanzen und ein
 anderslautende Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe.
 
 "Die gesetzlichen Vorgaben für die Haftung in der Zulieferkette
 sind damit klarer geworden", sagt Klindt. "Es gibt keine zeitlich
 nahezu unbegrenzte Gewährleistung über den Umweg der Produkthaftung.
 Der Endkunde kann bei unsicheren Produkten nicht den verjährten
 Anspruch gegen den Verkäufer zu einem unverjährten Anspruch gegen den
 Hersteller umdeuten."
 
 Bei Rückrufen spielen jedoch oft Kulanz und der Ruf des
 Unternehmens eine große Rolle, insbesondere beim Verkauf an
 Verbraucher, wie Klindt ergänzt. Umso wichtiger sei es, in der
 Zulieferkette vertragliche Absprachen über Rückrufkosten zu treffen
 oder an die Rechtsprechung anzupassen.
 
 Originaltext:         Nörr Stiefenhofer Lutz
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58950
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58950.rss2
 
 Pressekontakt:
 Dr. Michael Neumann
 NOERR STIEFENHOFER LUTZ
 Rechtsanwaelte Steuerberater Wirtschaftspruefer - Partnerschaft
 Brienner Str. 28
 80333 Muenchen / Germany
 Tel. +49-(0) 89-28 628-226
 Fax +49-(0) 89-28 01 10
 Mobile: +49-(0) 171-125 14 28
 E-Mail: michael.neumann@noerr.com
 
 Kontaktinformationen:
 
 Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
 Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
 
 Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
 Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
 
 Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
 Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
 
 http://www.bankkaufmann.com/topics.html
 
 Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
 
 @-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
 Schulstr. 18
 D-91245 Simmelsdorf
 
 E-Mail: media(at)at-symbol.de
 
 177212
 
 weitere Artikel:
 
 | 
IT-Trend 2009: Update-Service und 24-Stunden-Support    Hamburg (ots) - Der Wunschzettel deutscher Unternehmen an ihre  Software-Lieferanten für 2009 ist geschrieben. Die Ansprüche sind  groß: 95 Prozent der Firmen fordern vor allem regelmäßige Updates,  die der Dienstleister am besten selbst durchführt und nicht nur  bereitstellt. Genauso viele IT-Verantwortliche erwarten, dass ihr  Softwarehaus ihnen bei Fragen noch schneller und kompetenter zur  Seite steht. Darüber hinaus können IT-Anbieter glänzen, indem ihre  Produkte bei der Erstinstallation weniger Anfangsfehler aufweisen.  Denn bisher bemängeln mehr...
 
Auf Granit gebissen: Kassenpatienten immer unzufriedener    Köln (ots) - Nur knapp jeder dritte  Kassenpatient ist mit den  Leistungen seiner Krankenkasse für Zahnbehandlung und Zahnersatz  zufrieden. Dabei legen die gesetzlich Versicherten ganz besonderen  Wert auf gesunde Zähne, beißen mit ihren Wünschen bei den  gesetzlichen Kassen jedoch häufig auf Granit: Rund neun von zehn  Patienten  fordern hier bessere Leistungen. Nach den zahlreichen  "Streichkampagnen" der vergangenen Jahre, bei denen die Angebote der  gesetzlichen Versicherungen immer mehr gekürzt wurden, klaffen Wunsch und Wirklichkeit im mehr...
 
WEISSFUNK distribuiert über Herweck AG    Berlin/Kirkel (ots) - Die schwarzfunk GmbH distribuiert ihre  Mobilfunkmarke WEISSFUNK ab sofort über den saarländischen  ITK-Distributor Herweck AG.     WEISSFUNK ist die Mobilfunkmarke der schwarzfunk GmbH, die sich  speziell an die große Zielgruppe richtet, die bei Netzbetreibern oder etablierten Service Providern, z.B. aufgrund eines Eintrages bei der  Schufa, keinen Laufzeitvertrag erhalten.     Die Herweck AG ist einer der führenden ITK Distributoren in  Deutschland und betreut mit 130 Mitarbeitern über 10.000 Fachhändler  in Deutschland. mehr...
 
Deutsche Produktion wandert nach Osteuropa und China    Düsseldorf (ots) -      - Neue Studie: Standortverlagerung ins Ausland rückläufig    - China auf Platz zwei der Zielregionen    - Deutsche Manager vorsichtiger als Kollegen aus anderen       europäischen Ländern     Etwa jedes siebte deutsche Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes verlagerte zwischen 2004 und 2006 erhebliche Teile seiner Produktion  ins Ausland - insgesamt rund 6.600 Betriebe. Wichtigste Zielländer  waren und sind die neuen EU-Staaten in Osteuropa, wofür sich mehr als die Hälfte der Betriebe bei der Wahl eines neuen Standortes mehr...
 
Bündelung der Aktivitäten im Bereich Enzyklopädie / wissenmedia GmbH erwirbt die Traditionsmarke Brockhaus    Gütersloh (ots) - Die wissenmedia GmbH übernimmt vorbehaltlich der Zustimmung der Wettbewerbsbehörden voraussichtlich zum 1. Februar  2009 sämtliche Rechte an der Marke Brockhaus, inklusive aller Inhalte und Bestände von der Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG. Mit dieser Übernahme stellt wissenmedia den Fortbestand der  Verlagsmarke Brockhaus sicher, die mit einem Bekanntheitsgrad von  mehr als 93 Prozent und einer über 200-jährigen Geschichte zu den  bekanntesten und traditionsreichsten in Deutschland zählt.  wissenmedia ist Teil mehr...
 
 | 
 | 
 | Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
 
 DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein
 durchschnittliche Punktzahl: 0
 Stimmen: 0
 
 
 
 |