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Kostenloser Austausch fehlerhafter Teile alt gegen neu auch nach Ablauf der Gewähleistungsfrist? / BGH entscheidet morgen in letzter Instanz über Produkthaftung / Millionenrisiken für Industrie

Geschrieben am 15-12-2008

München (ots) - Die deutsche Industrie zahlt jedes Jahr Millionen
Euro für Produktrückrufe. Einen großen Teil des Geldes geben die
Unternehmen jedoch aus, ohne hierzu rechtlich verpflichtet zu sein.
Das war das Fazit aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm
vom 16. Mai vergangenen Jahres (Az. 8 U 4/06). Morgen steht diese
Entscheidung beim Bundesgerichtshof (BGH) auf dem höchstrichterlichen
Prüfstand. "Dabei geht es um folgende Frage", erklärt Prof. Dr.
Thomas Klindt, Rechtsanwalt und Partner bei Nörr Stiefenhofer Lutz in
München und Honorarprofessor für europäisches Produktsicherheitsrecht
an der Universität Kassel: "Ist ein Hersteller auch nach Ablauf der
Gewährleistungsfrist verpflichtet, fehlerhafte Teile oder ganze
Produkte kostenlos alt gegen neu zu tauschen?" Rechtsgrund ist die
vom BGH in seiner Rechtsprechung entwickelte
Produktbeobachtungspflicht. Entgegen einer weit verbreiteten Praxis
war die Antwort des OLG Hamm: Nein, er ist nicht dazu verpflichtet.
Die Gewährleistungsfrist kann bei Geschäftsbeziehungen zwischen
Unternehmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahre dauern. Im Verhältnis
zu Verbrauchern beträgt sie laut Gesetz zwei Jahre. "Für
produzierende Unternehmen, aber auch für Importeure von Produkten
geht es bei dieser höchstrichterlichen Entscheidung um hohe
finanzielle, manchmal existenzgefährdende Risiken", so Klindt. Aber
auch wenn der BGH eine Rechtspflicht zum kostenlosen Austausch
vereint, ist dies für die Lieferanten fehlerhafter Teile noch kein
Grund zum Jubeln. "Das Recht ist die eine Seite", mahnt Klindt. "die
Erwartungen der Kunden an Qualität und Service sind eine andere."
Schon jetzt würden die Kosten für Regresse in Verträgen detaillierter
geregelt, sagt der Anwalt.

Originaltext: Nörr Stiefenhofer Lutz
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58950
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58950.rss2

Pressekontakt:
Dr. Michael Neumann
NOERR STIEFENHOFER LUTZ
Rechtsanwaelte Steuerberater Wirtschaftspruefer - Partnerschaft
Brienner Str. 28
80333 Muenchen / Germany
Tel.: +49-(0) 89-28 628-226
Fax: +49-(0) 89-28 01 10
Mobile: +49-(0) 171-125 14 28
E-Mail: michael.neumann@noerr.com


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