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ZDF-Fernsehrat beschließt Verfahren für den Drei-Stufen-Test / Vorsitzender Ruprecht Polenz: Regelungen transparent und nachvollziehbar

Geschrieben am 12-12-2008

Mainz (ots) - Der ZDF-Fernsehrat hat im Vorgriff auf die
Anforderungen des
12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages zur Umsetzung des
Drei-Stufen-Tests für die Genehmigung neuer oder veränderter sowie
der beste¬henden Telemedienangebote die Einführung eines
Genehmigungs¬verfahrens beschlossen. Damit hat das Gremium die vor
einem Jahr beschlossene Übergangsregelung den Erwartungen der
EU-Kom¬mission entsprechend fortgeschrieben und das Verfahren
angepasst.

Der Drei-Stufen-Test liegt in der Verantwortung des Fernsehrates,
der sich "einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren in
beson¬derer Weise verpflichtet" sehe, wie Fernsehratsvorsitzender
Ruprecht Polenz in seiner Beschlussvorlage an das Gremium
unterstrich. Die Unabhängigkeit des Fernsehrates im Drei-Stufen-Test
werde durch geeignete Maßnahmen sichergestellt.

Ausgangspunkt für das Verfahren ist eine Projektbeschreibung, die
vom ZDF-Intendanten dem Fernsehrat vorzulegen ist. Die
Projekt¬beschreibung orientiert sich an den Kriterien für den
Drei-Stufen-Test und legt dar, ob das geplante Angebot zum
öffentlichen Auftrag gehört und ein Beitrag zum publizistischen
Wettbewerb in qualitativer Hinsicht ist. Dabei sind Umfang und
Qualität der bereits vorhandenen, frei zu¬gänglichen Angebote
einzubeziehen. Die Projektbeschreibung enthält ferner die Kosten des
Angebotes.

Der Fernsehrat entscheidet dann über die Einleitung des
Verfahrens. Innerhalb dieses Verfahrens wird zunächst die
Projektbeschreibung im Internet-Auftritt des ZDF veröffentlicht, um
Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Angebot zu gewähren, das
Gegenstand des Drei-Stufen-Tests ist. Die Frist zur Stellungnahme
wird vom Fernseh¬rat bestimmt, beträgt aber mindestens sechs Wochen.
Zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf den Markt wird der
Fernsehrat gemäß den gesetzlichen Vorgaben die gutachterliche
Beratung exter¬ner Sachverständiger hinzuziehen.

Der Drei-Stufen-Test wird auf gesamtheitlich zusammengestellte
Dienste und ihre Grundausrichtung angewendet. Einzelne Sendungen oder
Einzelelemente des Angebots sind davon nicht betroffen. Die
Entscheidung über die Aufnahme eines neuen oder veränderten An¬gebots
trifft der ZDF-Fernsehrat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der
anwesenden Mitglieder, mindestens aber mit der Mehrheit der
ge¬setzlichen 77 Mitglieder des Gremiums.

Originaltext: ZDF
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7840
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7840.rss2

Pressekontakt:
ZDF-Pressestelle
Telefon: 06131 / 70 - 2120
Telefon: 06131 / 70 - 2121



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