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"Beratung vor und nach pränataler Diagnostik verstärken" EKD-Bevollmächtigter fordert konkretere Regeln zur Vermeidung von Spätabbrüchen

Geschrieben am 12-12-2008

Hannover (ots) - Eine deutliche Ausweitung der Beratung von
Schwangeren vor und nach pränataler Diagnostik fordert der
Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland
(EKD) bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union,
Prälat Stephan Reimers. "Unabhängig von der medizinischen Beratung
sollte es vor jeder pränataldiagnostischen Untersuchung ein
psychosoziales Beratungsangebot geben, das Frauen freiwillig annehmen
können", sagte Reimers am Freitag in Berlin. Für den Fall, dass die
Untersuchung einen auffälligen Befund ergebe, müsse eine begleitende
psychosoziale Beratung gesetzlich verankert werden, betonte er im
Blick auf die in der kommenden Woche im Deutschen Bundestag
anstehenden Beratungen zur Vermeidung und Bewältigung von
Schwangerschaftsspätabbrüchen.

Durch die Fortentwicklung der pränatalen Diagnostik sei eine
Konkretisierung der Vorschriften in diesem Bereich nötig geworden,
sagte der Prälat. Um dem uneingeschränkten Lebensrecht ungeborener
Kinder Rechnung zu tragen, dürfe auch eine Änderung der derzeitigen
gesetzlichen Regelung nicht tabuisiert werden. Das Beratungsangebot
vor pränataler Diagnostik muss nach Ansicht des Bevollmächtigten
ergebnisoffen sein. "Es gilt, die Betroffenen über alle
Handlungsmöglichkeiten und Hilfsangebote zu informieren. Dazu gehört
auch der Hinweis auf das Recht auf Nichtwissen, also auf den
bewussten Verzicht auf pränataldiagnostische Untersuchungen." Im
Falle eines auffälligen Befundes müsse der Frau und ihrem Partner
jede mögliche Unterstützung zur Seite gestellt werden, die helfe,
sich trotz einer möglichen Behinderung oder Krankheit ihres Kindes
für das Leben zu entscheiden. In diesem Zusammenhang müsse der
behandelnde Arzt gesetzlich verpflichtet werden, die Betroffenen auf
psychosoziale Beratungsmöglichkeiten hinzuweisen und an einer
Vermittlung zu geeigneten und unabhängigen Beratungsstellen
mitzuwirken.

Des Weiteren hält Reimers eine dreitägige Bedenkzeit für die
Schwangere zwischen der ärztlichen Diagnose und einer möglichen
Abtreibung für unabdingbar: "Sofern nicht das Leben der betroffenen
Frau akut gefährdet ist, sollte eine solche Bedenkzeit bei allen
Fällen der medizinischen Indikation verpflichtend sein."

Hannover/Berlin, 12. Dezember 2008

Pressestelle der EKD
Karoline Lehmann

Es folgt das Votum des Bevollmächtigten im Wortlaut.

Votum des Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der
Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union
zur Vermeidung von Schwangerschaftsspätabbrüchen

Die Evangelische Kirche in Deutschland hat sich in den vergangenen
Jahren kontinuierlich für eine Verringerung der Zahl von
Spätabtreibungen eingesetzt. Offensichtlich ist, dass es einer
Konkretisierung der Vorschriften in diesem Bereich bedarf.
Insbesondere muss auf die veränderten Rahmenbedingungen reagiert
werden, die sich durch die Fortentwicklung pränataler Diagnostik
ergeben. Um dem uneingeschränkten Lebensrecht ungeborener Kinder
Rechnung zu tragen, darf auch eine Änderung der derzeitigen
gesetzlichen Regelung nicht tabuisiert werden. Dabei sind die
folgenden Aspekte von besonderer Wichtigkeit:
- Die Beratung vor und nach pränataler Diagnostik ist unbedingt zu
verstärken. Nach § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz haben jede Frau
und jeder Mann einen Rechtsanspruch auf Beratung in allen eine
Schwangerschaft mittelbar oder unmittelbar berührenden Fragen. Die
EKD fordert seit Jahren, dass es über die medizinische Behandlung und
Beratung hinaus und unabhängig davon ein psychosoziales
Beratungsangebot geben muss, das schwangere Frauen freiwillig vor
jeder pränatalen Diagnostik in Anspruch nehmen können. Das
Beratungsangebot muss zielorientiert und ergebnisoffen sein. Es gilt,
die Betroffenen über alle Handlungsmöglichkeiten sowie Hilfsangebote
und Unterstützung zu informieren und zusammen mit ihnen Wege zu einer
Entscheidung zu suchen. Dazu gehört der Hinweis auf das Recht auf
Nichtwissen, also den bewussten Verzicht auf pränataldiagnostische
Untersuchungen.
- Für den Fall eines auffälligen Befunds muss eine begleitende
psychosoziale Beratung gesetzlich verankert werden. Wenn solche Fälle
spät im Verlauf der Schwangerschaft auftreten, besteht aufgrund der
großen Konfliktsituation ein gesteigerter Beratungsbedarf für die
Schwangere. Nur auf der Grundlage einer Entscheidung der Schwangeren
kann überhaupt eine medizinische Indikation festgestellt werden. Bei
dieser Entscheidung muss der Frau und ihrem Partner jede mögliche
Unterstützung zur Seite gestellt werden, die ihnen hilft, sich trotz
einer möglichen Behinderung oder Krankheit ihres Kindes für das Leben
zu entscheiden. Um der Pflicht zum Schutz ungeborener Kinder
uneingeschränkt nachzukommen, ist eine gesetzliche Verpflichtung des
Arztes oder der Ärztin dringend erforderlich, auf psychosoziale
Beratungsmöglichkeiten hinzuweisen und aktiv an einer Vermittlung zu
geeigneten Beratungsstellen mitzuwirken.
- Psychosoziale Beratung muss durch unabhängige Beratungsstellen
erfolgen. Die Betreuung der Schwangeren und ihres Partners in einer
Konfliktsituation kann nicht allein durch den Arzt oder die Ärztin
geleistet werden. Neben der medizinischen Beratung durch die Ärzte
zur Begleitung der Schwangeren und ihres Partners ist eine
eigenständige psychosoziale Beratung durch Beratungsstellen zu
garantieren. Eine solche Beratung muss auch die Information über
materielle sowie ideelle Unterstützungs- und Entlastungsmaßnahmen für
Familien umfassen, in denen behinderte Kinder aufwachsen.
- Eine dreitägige Bedenkzeit für die Schwangere zwischen der
ärztlichen Diagnose und der Feststellung der Indikation bzw. der
Abtreibung selbst muss, sofern nicht das Leben der Schwangeren akut
gefährdet ist, bei allen Fällen der medizinischen Indikation
verpflichtend sein.

Originaltext: EKD Evangelische Kirche in Deutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55310
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55310.rss2

Pressekontakt:
Evangelische Kirche in Deutschland
Hans-Christof Vetter
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: christof.vetter@ekd.de


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