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Die Stadtwerke Uelzen GmbH begrüßt die Grundsatzentscheidung des BGH zur kartellbehördlichen Preiskontrolle

Geschrieben am 10-12-2008

Uelzen (ots) - Die Stadtwerke Uelzen GmbH, die mit der
Energiemarke mycity am Markt sind, begrüßt die Klarstellung des
Bundesgerichtshofes in der Wärmemarktfrage. Der BGH hat heute in
einem Verfahren vor dem Kartellsenat entschieden, dass es keinen
allgemeinen Wärmemarkt gibt und somit Erdgasweiterverteiler der
kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle nach § 19 GWB unterliegen.
"Es war sehr wichtig, dass diese Rechtsfrage endlich letztinstanzlich
geklärt worden ist und nicht nur für uns, sondern auch für alle
anderen Erdgasversorger Rechtssicherheit besteht. Deshalb ist das
heute kein guter oder schlechter, sondern ein notwendiger Tag",
kommentiert Markus Schümann, Geschäftführer der Stadtwerke Uelzen
GmbH, den heutigen Beschluss. Nicht befasst hat sich der BGH hingegen
mit der Frage, ob die Gaspreise der Stadtwerke Uelzen GmbH vor
nunmehr fast drei Jahren überhöht waren. Die Klärung dieser Frage hat
der BGH vielmehr folgerichtig an das OLG Celle zurückverwiesen.

Das OLG Celle hatte unabhängig von der Frage der Marktabgrenzung
bereits Anfang des Jahres Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verfügung
der Landeskartellbehörde Niedersachsen geäußert. Die Frage nach der
Existenz eines Wärmemarktes war ein Teilaspekt davon. "Mit der
Entscheidung ist eine zwischen den Senaten des BGH strittige
Grundsatzfrage für alle 770 Erdgasversorger geklärt", kommentiert der
Kartellrechtsexperte Prof. Dr. Siegried Klaue das Urteil. "Der BGH
hat so den Weg geebnet, die Stadtwerke Uelzen GmbH von den
ungerechtfertigten Vorwürfen der missbräuchlichen Preisgestaltung zu
befreien."

Hintergrund des Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof ist eine
Entscheidung des OLG Celle, das auf die Beschwerde der Stadtwerke
Uelzen eine Verfügung der Landeskartellbehörde Niedersachsen für
rechtswidrig erklärt und aufgehoben hat. Diese Verfügung besagt, die
Stadtwerke Uelzen hätten zwischen November 2005 und März 2006
überhöhte Jahresgesamtpreise gefordert und die angeblich
marktbeherrschende Stellung in ihrem Netzgebiet missbräuchlich
ausgenutzt. Nach Meinung des OLG Celle reiche es jedoch nicht, nur
Unternehmen, die Endverbraucher mit Erdgas belieferten, miteinander
zu vergleichen. Vielmehr sei von einem allgemeinen Angebotsmarkt
aller Wärmeversorger auszugehen. Die Erdgasversorger konkurrierten
auch mit den Anbietern der übrigen Wärmeenergien wie Heizöl, Strom,
Kohle und Fernwärme und dezentralen Anlagen für erneuerbare Energien.
Gegen diese Entscheidung hatte die Landeskartellbehörde Niedersachsen
Rechtsbeschwerde eingelegt.

mycity sorgt seit über 150 Jahren für die reibungslose Belieferung
der Bevölkerung von Uelzen und der umliegenden Gebiete mit Strom,
Wasser und Gas. Außerdem betreibt mycity die lokalen Buslinien in
Uelzen und das Schwimmbad BADUE. mycity stellt konsequent den Bürger
in den Mittelpunkt und übernimmt Verantwortung für die Stadt Uelzen
und die Region. Als kommunales Unternehmen sorgt mycity nicht nur für
Versorgungssicherheit, sondern setzt Impulse für die kommunale
Entwicklung und schafft mit Aktionen wie mycity on ice Lebensqualität
für die Bürgerinnen und Bürger. mycity bietet somit nicht nur den
Kunden, sondern allen Menschen in Uelzen einen Mehrwert.

Weitere Informationen unter www.mycity.de

Originaltext: mycity - Stadtwerke Uelzen
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/73760
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_73760.rss2

Pressekontakt:
Dipl.-Kfm. Mirco Pinske
Unternehmenskommunikation
mycity - Stadtwerke Uelzen GmbH
Im Neuen Felde 105
29525 Uelzen
Tel.: +49 (0) 581 960-120
Fax: +49 (0) 581 960-111
E-Mail: m.pinske@stadtwerke-uelzen.de


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