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Haufe aktuell: Bundesregierung beschließt Verteuerung von Minijobs ab 1. Juli - Alle Änderungen im Detail in kostenloser Haufe-Broschüre

Geschrieben am 19-06-2006

Freiburg (ots) - Am 16. Juni hat der Bundesrat dem
Haushaltsbegleitgesetz 2006 zugestimmt. Mit diesem Gesetz werden die
Pauschalabgaben für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse
ab dem 1. Juli 2006 von 25 auf 30 Prozent erhöht. Damit erhöht der
Gesetzgeber die Pauschalabgabe für die Minijobber von 25 auf 30
Prozent; und zwar steigt die Abgabe um drei Prozent in der
Rentenversicherung und um zwei Prozent in der Krankenversicherung.
Für minijob-intensive Branchen wie etwa Gebäudereinigung, Gastronomie
und Verkehrsgewerbe, kann diese Erhöhung durchaus eine Kostenfalle
sein.

Insgesamt kostet der Minijobber den Arbeitgeber so jeden Monat 520
Euro (400 Euro Arbeitsentgelt plus 120 Euro Pauschalbeträge und
Steuern) statt bisher 500 Euro. Das ergibt eine effektive
Mehrbelastung bezogen auf die Pauschalabgaben von 20 Prozent oder
aber auf die monatlichen Gesamtkosten für diesen Arbeitnehmer von
immerhin 4 Prozent.

Wie Chefs diesen Abgaben durchaus entgehen können und was es aber
an erheblichen juristischen Fallstricken bei der Umstellung des
Minijob-Arbeitsverhältnisses geben kann, lesen Arbeitgeber in einer
detaillierten Infobroschüre von Haufe. Unter:

www.haufe.de/minijob

steht die Broschüre zum kostenlosen Download bereit. Detailliert,
praxisnah mit plausiblen Rechenbeispielen und allgemein verständlich
geben die Haufe-Lohnexperten wertvolle Tipps für den Arbeitgeber.

Wie Chefs etwa ihre Minijobber in sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse ("Gleitzone") wechseln lassen und so die
Abgaben senken.

Ob es sich lohnt, die Mitarbeiter als "kurzfristig Beschäftigte"
einzustellen. Diese Jobs sind unter bestimmten Voraussetzungen
absolut beitragsfrei zur Sozialversicherung. Jedoch hat der
Gesetzgeber diesen Königsweg deutlich eingeschränkt und es gibt nur
wenige potenzielle Arbeitnehmer, die in dieses Raster passen. Welche
das sind, und was genau dabei zu beachten ist, dass diese
Arbeitsverhältnisse rechtssicher gestaltet sind - auch das lesen
Arbeitgeber in der Haufe Infobroschüre.

Außerdem bietet das praxisnahe Heft jede Menge Tipps zu
grundlegenden Gestaltungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen,
Rechenbeispiele zur Abwälzung der Lohnsteuer, Rechenformeln für die
Gleitzone und Hinweise zu Ausnahmeregeln, die etwa bei Rentnern und
Altersteilzeitbeschäftigten zutreffen.

Fazit: eine Pflichtlektüre für Arbeitgeber die bereits Minijobber
einsetzen oder dies beabsichtigen.

Hinweis an die Redaktionen: Medienvertreter können die
Infobroschüre Haufe Mini-Job Guide auch als Printversion bei der
Pressestelle der Haufe Mediengruppe anfordern.



Originaltext: Haufe Mediengruppe
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6856
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6856.rss2


Weitere Informationen:
Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tanja Eckenstein
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tel. 0761-3683-940 oder -464, Fax -900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de


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