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Einstweilige Verfügung gegen RTL: Keine Werbung für Sportwettenanbieter

Geschrieben am 18-06-2006

München (ots) -

- Nordwest Lotto und Toto erwirkt einstweilige Verfügung gegen RTL

- Einstweilige Verfügung untersagt RTL Werbung für den
Sportwettenanbieter "starbet" zu schalten

- Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung
Bayern: "Wir begrüßen diese Entscheidung, da sie die vom
Bundesverfassungsgericht vorgegebene Richtung der
Spielsuchtbekämpfung konsequent umsetzt und illegalen
Sportwettenanbietern einen Riegel vorschiebt"

Das Landgericht Hamburg hat dem Sender RTL durch Einstweilige
Verfügung vom 14.04.06 (Az. 315 O 484/06) verboten, weiterhin für den
Sportwettenanbieter "starbet" Werbespots auszustrahlen. Wörtlich
verbietet das Gericht "im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in
Deutschland nicht erlaubte Sportwetten zu bewerben". Die einstweilige
Verfügung wurde von Nordwest Lotto Hamburg erwirkt und ist zunächst
vorläufig. Sie kann vom Sender durch entsprechende Rechtsmittel
angegriffen werden. Der Beschluss des Landgerichts Hamburg folgt
somit offensichtlich der Argumentation des Bundesverfassungsgerichts,
welches in seiner Entscheidung betont hat, dass alle privaten
Anbieter von Sportwetten in Deutschland weiterhin als verboten
angesehen werden dürfen. Lediglich der staatliche Anbieter Oddset
darf aufgrund eines Staatsvertrages zwischen den Bundesländern
Sportwetten in Deutschland anbieten.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil betont, dass die
Bekämpfung von Spielsucht und die Begrenzung von Spielleidenschaft
die Leitlinien des Sportwettenangebotes sein müssen.
Der staatliche Anbieter Oddset hat als Reaktion auf das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts sein Angebot nur noch unter strikter
Werbezurückhaltung vertrieben. Beispielweise wurden die für Oddset
zur Fußball-Weltmeisterschaft reservierten Bandenwerbeflächen den
SOS-Kinderdörfern kostenlos zur Verfügung gestellt.

"Jetzt ist klar: Es kann nicht Ziel der Karlsruher Richter gewesen
sein, dass Oddset seine Werbung einstellt und die privaten Anbieter
anschließend mit ihrem reißerischen Angebot praktisch kampflos den
Markt erobern" sagte Erwin Horak, Präsident der staatlichen
Lotterieverwaltung Bayern und Federführer bei Oddset.

"Wir haben den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, unser
Angebot an der Spielsuchtbekämpfung auszurichten sofort und umfassend
erfüllt. Die privaten - zum Großteil illegal agierenden - Anbieter
haben hingegen noch schnell millionenschwere Sponsoringverträge
abgeschlossen und versuchen gleichzeitig mit massiver Werbung für
ihre Angebote die Spielleidenschaft zur WM anzuheizen" sagte Horak.

Oddset-Anwalt Dr. Manfred Hecker schloss nicht aus, dass auch
gegen andere Fernseh- und Radiosender, sowie den Sportwettenanbieter
"starbet" selbst gerichtliche Verfahren eingeleitet werden.



Originaltext: ODDSET
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=62411
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_62411.rss2

Pressekontakt:

David Bachmann
CNC AG
+49 (0)172-899 62 63


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