| | | Geschrieben am 03-12-2008 Umfrage: Energieausweis spricht sich rum - dena empfiehlt Mietern und Käufern, den Energieausweis zu verlangen
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 Berlin (ots) - Der Energieausweis für Wohngebäude genießt bereits
 wenige Monate nach Einführung eine relativ hohe Bekanntheit bei
 Mietern in Deutschland. Das ergab eine repräsentative Umfrage der
 Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena)*. Insgesamt haben schon 66
 Prozent der Befragten vom Energieausweis gehört oder gelesen. Nach
 der Definition des Energieausweises gefragt, gibt die Hälfte der
 Mieter treffende Antworten.
 
 "Viele Mieter wissen bereits, dass es einen Energieausweis für
 Häuser gibt. Jetzt müssen sie auch noch von ihrem Recht auf Vorlage
 des Energieausweises Gebrauch machen und den Hauseigentümer zum
 Beispiel im Rahmen einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung danach
 fragen", kommentierte Thomas Kwapich, Bereichsleiter bei der dena.
 
 Insgesamt ist der energetische Zustand eines Gebäudes für Mieter
 ein wichtiges Kriterium bei der Wohnungswahl, so ein weiteres
 Ergebnis der Umfrage. Über 90 Prozent bezeichnen Informationen über
 die Dämmung der Wände, Dichtigkeit der Fenster sowie Art der Heizung
 als wichtig für ihre Entscheidung für ein zukünftiges Heim. 89
 Prozent aller befragten Mieter - einschließlich derer, die erst im
 Verlauf der Umfrage vom Energieausweis erfahren haben - gehen davon
 aus, mit seiner Hilfe künftig stärker auf den Energieverbrauch und
 den energetischen Zustand ihres zukünftigen Heims achten zu können.
 Vier von fünf Mietern wollen bei ihrer nächsten Wohnungssuche nach
 dem Energieausweis fragen.
 
 "Die Umfrage zeigt, dass der Energieausweis bei den Mietern gut
 ankommt und sie positive Erwartungen an dieses neue Instrument für
 mehr Transparenz beim Energieverbrauch in Gebäuden knüpfen", sagte
 Kwapich.
 
 Die Energieausweispflicht gilt seit dem 1. Juli für Wohngebäude
 bis einschließlich Baujahr 1965 und ab dem 1. Januar 2009 für alle
 später errichteten Wohngebäude. Wird eine Wohnung oder ein Haus neu
 vermietet, verkauft oder verpachtet, muss der Eigentümer dem
 potenziellen Interessenten einen Energieausweis vorlegen, zum
 Beispiel im Rahmen einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung. Kommen
 Hausbesitzer dieser Pflicht nicht nach, drohen Bußgelder von bis zu
 15.000 Euro.
 
 Weitere Informationen für Mieter und Hauseigentümer zum
 Energieausweis unter www.dena-energieausweis.de und auch bei der
 kostenlosen Energie-Hotline: 08000 736 734.
 
 *Die Umfrage wurde von der TNS Emnid Medien- und Sozialforschung
 GmbH durchgeführt. Befragt wurden insgesamt 491 Mieter. Mehr zu den
 Ergebnissen der Umfrage im Internet unter www.dena.de/presse
 
 Originaltext:         Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/43338
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_43338.rss2
 
 Pressekontakt:
 Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
 Olga Kahre, Chausseestraße 128a, 10115 Berlin
 Tel: +49 (0)30 72 61 65-769, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699
 E-Mail: kahre@dena.de, Internet: www.dena.de
 
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