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Keine Tonaufzeichnung in den Gerichtsgebäuden des Landes Nordrhein-Westfalen

Geschrieben am 01-12-2008

Düsseldorf (ots) - Das Sicherheitskonzept für die Gerichte und
Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen sieht eine akustische
Überwachung nicht vor. Dies teilt der Bau- und Liegenschaftsbetrieb
NRW (BLB NRW) heute mit. Eine vom BLB NRW beauftragte Firma hatte am
17.11.2008 beim Landgericht in Krefeld neue Kameras installiert, die
serienmäßig auch über Mikrofone verfügten. Diese Mikrofone waren mit
der Installation eines PC, der die Kameras steuert, frühestens am
20.11.2008 irrtümlich aktiviert worden. Nachdem die Gerichtsleitung
am Donnerstag, dem 27.11.2008, von der Aktivierung der Audiofunktion
erfahren hatte, sind die Kameras in Krefeld noch an diesem Tag
abgebaut worden. Eine Aufzeichnung von Gesprächen war in Krefeld
nicht möglich, da die dafür erforderliche Software nicht installiert
war.

Baugleiche Kameras sind auch bei dem Land- und Amtsgericht
Mönchengladbach und dem Amtsgericht in Höxter montiert worden. An
diesen Standorten war und ist die Audiofunktion nicht aktiviert. Sie
kann auch nicht von der Belegschaft des Gerichts aktiviert werden.
Die Audiofunktion ist dauerhaft ausgeschaltet; gleichwohl prüft der
BLB NRW derzeit, ob ein Austausch der eingesetzten Kameras
vorgenommen werden soll.

Originaltext: BLB Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63580
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63580.rss2

Pressekontakt:
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Zentrale
Sabine Penke
Tel. +49 211 61700 181
Sabine.Penke@blb.nrw.de
www.blb.nrw.de


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