| | | Geschrieben am 01-12-2008 Verfahren des Bundeskartellamtes gegen die Stadtwerke Düsseldorf durch Vergleich beendet
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 Düsseldorf (ots) - Das Bundeskartellamt (BKartA) hat am 13.03.2008
 ein kartellrechtliches Verfahren wegen angeblich überhöhter
 Erdgaspreise für Haushaltskunden gegen rund 35
 Gasversorgungsunternehmen in Deutschland eingeleitet, darunter auch
 die Stadtwerke Düsseldorf AG. Nach Verhandlungen hat sich das
 Unternehmen im November mit dem Bundeskartellamt in einem Vergleich
 geeinigt, um ein gerichtliches Verfahren, das sich über einen
 längeren Zeitraum hingezogen hätte, zu vermeiden. Denn trotz einer
 gerichtlichen Klage der Stadtwerke Düsseldorf gegen eine Abmahnung
 wären die darin enthaltenen Rückzahlungsverpflichtungen vor Abschluss
 der gerichtlichen Einigung umzusetzen gewesen. Diese
 Auseinandersetzung hätte Zeit und Geld gekostet. Mit dem Vergleich
 erkennen die Stadtwerke nicht die Rechtmäßigkeit der Vorwürfe an. Sie
 halten die Anschuldigung überhöhter Erdgaspreise nach wie vor nicht
 für gerechtfertigt. Die Vereinbarung sieht zwei Rückzahlungen an die
 Erdgaskunden der Stadtwerke Düsseldorf in Höhe von durchschnittlich
 1,5 Prozent der Jahresrechnungen für 2008 und 2009 vor: Eine
 durchschnittliche Familie (jährlicher Verbrauch von 20.000
 Kilowattstunden) erhält eine Vergütung von 32 Euro (1,9 %) für 2008
 und 20 Euro (1,2 %) für 2009 - ein üblicher Singlehaushalt (7.000
 Kilowattstunden) 11,20 Euro (1,8 %) für 2008 und 7 Euro (1 %)für
 2009. Diese erfolgt mit der Jahresendrechnung 2009.
 
 Beide Seiten sind in diesem Vergleich aufeinander zugegangen und
 zu einer gütlichen Einigung gelangt, obwohl nach wie vor sehr
 unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen. Die Stadtwerke
 Düsseldorf wurden mit den Stadtwerken Jena-Pößneck (für 2007) und den
 Stadtwerken Stade (für 2008) verglichen, wobei gravierende
 individuelle Unterschiede der Unternehmen (zum Beispiel
 unterschiedliche Belastung durch die Netzregulierung und abweichende
 Form des Gaseinkaufs, wie etwa Vertragsarten und Gasbeschaffenheit)
 nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
 
 Bei der vom Kartellamt angewandten Vergleichsmethode handelt es
 sich nicht um einen Preisvergleich für Endkunden. Verglichen wurde
 vielmehr eine abstrakte Rechengröße, bei der vom Endpreis die
 Netznutzungsentgelte, Steuern und die Konzessionsabgabe abgezogen
 wurden.
 
 Generell ist nach Auffassung der Stadtwerke Düsseldorf und einer
 Vielzahl anderer, wettbewerbsorientierter Unternehmen das
 kartellrechtliche Verfahren wegen überhöhter Gaspreise in Zeiten des
 Wettbewerbs auf dem Gasmarkt kontraproduktiv und zudem ein
 unzulässiger Eingriff in die Kalkulationsgrundlagen eines
 Unternehmens. Selbst der Bundesverband Neuer Energieanbieter (BNE),
 der sich für mehr Wettbewerb im Erdgasmarkt einsetzt, hat sich in
 einer Stellungnahme ausdrücklich gegen dieses Verfahren des
 Bundeskartellamts ausgesprochen.
 
 Die Stadtwerke Düsseldorf gehören zu den Unternehmen, die sich
 aktiv für den Wettbewerb im Erdgasmarkt einsetzen. Seit April 2008
 sind sie auch außerhalb ihres Stammgebietes aktiv und haben durch
 ihre konkurrenzfähigen Preise bislang rund 6.000 Neukunden für sich
 gewinnen können.
 
 Originaltext:         Stadtwerke Düsseldorf AG
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69891
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69891.rss2
 
 Pressekontakt:
 Stadtwerke Düsseldorf
 Unternehmenskommunikation
 Tel.: (0211) 821-8811
 Fax: (0211) 821-3005
 Mail: unternehmenskommunikation@swd-ag.de
 
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