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Wechslergeschäft konzentriert sich noch stärker auf das Jahresende / Kfz-Versicherungskunden profitieren von mehr Transparenz

Geschrieben am 28-11-2008

Oberursel (ots) - Versicherungen müssen ihren Kunden ab diesem
Jahr Erhöhungen ihrer Kfz-Versicherungsprämien bei gleicher Leistung
einen Monat vor Prämienerhöhung mitteilen. Dies sieht das neue
Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vor. Der Kfz-Direktversicherer DA
Direkt geht dabei einen Schritt weiter. Er versendet die
Beitragsrechnungen für das Jahr 2009 an alle Kunden einen Monat vor
Wirksamwerden und damit auch an jene Kunden, deren Beiträge sich
nicht verändern. Alle Versicherten haben so genügend Zeit, um
zwischen Rechnungseingang und Prämienfälligkeit ihre Rechnung zu
prüfen - unabhängig davon, ob sich ihr Beitrag verändert oder nicht.
"Wir sehen dies als eine verbraucherfreundliche Regelung, der wir
gerne für alle unsere Kunden nachkommen", erklärt Norbert Wulff,
Vorstand der Kfz-Direktversicherung DA Direkt.

Frühe Information verkürzt Sonderkündigungsphase Aufgrund der
zeitlichen Vorgaben hinsichtlich des Rechnungsversands für die
gesamte Branche wird nach Einschätzung der DA Direkt-Experten die
Phase der Sonderkündigungen bis Ende des Jahres beendet sein;
deutlich früher als bisher. Kfz-Versicherungen können einen Monat vor
der Hauptfälligkeit - in der Regel der 1. Januar - gekündigt werden.
Zudem besteht ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht bei
Tarifanpassung oder bei Beitragserhöhung durch Regional- und
Typenklassenänderungen. Auch hier kann bis zu einem Monat nach
Bekanntgabe der Prämienerhöhung gekündigt werden. "Das
Wechslergeschäft wird sich dadurch noch stärker als bisher auf die
letzten Wochen des Jahres konzentrieren", so Wulff.

Umsetzung der Informationspflichten

Der größte deutsche Kfz-Direktversicherer hat seine Kunden bereits
vor kurzem über die grundlegenden Neuerungen des
Versicherungsvertragsgesetzes informiert. In einer tabellarischen
Gegenüberstellung, der sogenannten Synopse, wurden die konkreten
Veränderungen bezüglich des Vertrags aufgezeigt und kundenfreundlich
erläutert. Eine weitere Informationspflicht laut neuem VVG ist die
Produktinformation für Neukunden. Dieses Produktinformationsblatt
soll die wichtigen Informationen des Versicherungsvertrags der
gewählten Versicherung zusammenfassen. "Unabhängige Experten
unterstreichen, dass die DA Direkt mit der Aufbereitung der
VVG-Änderungen und der aktiven Kundenansprache eine transparente und
verständliche Informationspolitik verfolgt. Für uns ist das
selbstverständlich und wir hoffen, dass alle Versicherer dies
beherzigen, geht es doch auch um das Vertrauen der ganzen Branche",
betont Wulff.

Die DA Direkt Versicherung

Die DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft ist der
Direktversicherer der Zurich Gruppe Deutschland und gehört damit zur
weltweit operierenden Zurich Financial Services Group (Schweiz). Mit
Beitragseinnahmen (2007) von 283 Millionen Euro und mehr als 765.000
Kunden mit 1,7 Millionen Versicherungsverträgen ist die DA Direkt
Marktführer unter den deutschen Kfz-Direktversicherungen.

Originaltext: DA Direkt Versicherung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17575
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17575.rss2

Pressekontakt:
DA Direkt Versicherung
Pressekontakt Bernd Engelien
Poppelsdorfer Allee 25-33
53115 Bonn
Tel.: +49 (0)228 268 2725
Fax: +49 (0)228 268 2809
E-Mail: presse@da-direkt.de
www.da-direkt.de


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