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Wintereinbruch - Was tun, wenn es kracht? / Zentralruf der Autoversicherer hilft bei der schnellen Schadenregulierung

Geschrieben am 28-11-2008

Hamburg (ots) - Schneeschauer, glatte Straßen und schlechte
Sichtverhältnisse sind nun wieder Alltag auf Deutschlands Straßen.
Besonders jetzt in den Wintermonaten nimmt die Zahl der Unfälle mit
Blechschäden alljährlich zu. Doch was tun, wenn es kracht? Der
Zentralruf der Autoversicherer hilft seit über 35 Jahren bei der
Schadenregulierung und ermittelt die gegnerische Autoversicherung
nach einem Verkehrsunfall. Nachdem die Unfallstelle gesichert und
geräumt wurde, ist es wichtig, dass die Parteien Personalien,
Kennzeichen und Versicherungsdaten austauschen. "Sind die
Versicherungspapiere nicht zur Hand oder hat der Geschädigte in der
Aufregung vergessen, den Unfallverursacher nach seiner Versicherung
zu fragen, hilft ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer",
erklärt Birgit Luge-Ehrhardt von der GDV Dienstleistungs-GmbH in
Hamburg. Dort wird für jedes Fahrzeug, nach Angabe des
Kfz-Kennzeichens und des Unfalltages, der dazugehörige
Kfz-Versicherer ermittelt. Der Service ist an jedem Tag und rund um
die Uhr unter 0180-25026 erreichbar (pro Anruf 6 Cent aus dem
deutschen Festnetz). Der Geschädigte muss also nicht warten, bis der
Unfallgegner sich bei seiner Versicherung meldet und den Schaden
anzeigt, sondern kann selbst aktiv werden. Durch die
Zentralruf-Datenbank ist die gegnerische Versicherung schnell
ermittelt. Die Versicherung leitet dann eine umgehende
Schadenregulierung ein und der Geschädigte kommt oft schneller an
sein Geld.

Versicherungsschutz im Winter: Viele Autofahrer stellen sich die
Frage, wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht, wenn mit
Sommerreifen im Winter ein Unfall verursacht wurde. Katrin Rüter vom
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) klärt auf:
"Grundsätzlich gilt: Den Schaden des Unfallopfers bezahlt die
Kfz-Haftpflichtversicherung natürlich immer, auch dann, wenn nicht
jahreszeitgemäße Reifen aufgezogen waren. Nur die
Vollkaskoversicherung hat in Extremfällen die Möglichkeit, den
Leistungsumfang zu kürzen." Die sei jedoch jeweils eine Entscheidung
im Einzelfall, wobei neben der Bereifung vor allem eine nicht den
Wetterverhältnissen angepasste Fahrweise entscheidend wäre.
"Kratzmuffel" sollten beachten: Wer nur ein Guckloch in der vereisten
Scheibe freimacht, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer - und
muss zudem mit einem Verwarnungsgeld rechnen.

Internet-Tipp: Noch mehr Informationen rund um die
Schadenregulierung gibt es unter www.zentralruf.de und
www.versicherung-und-verkehr.de

Digitales Bildmaterial:
http://www.gdv-dl.de/winter.html?&ref=zentralruf

Originaltext: GDV-Dienstleistungs GmbH & Co. KG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51912
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51912.rss2

Pressekontakt:
Alexandra Haberstroh
Quartier 207, Friedrichstraße 76
10117 Berlin
Telefon: 030 - 28 87 58-47
Telefax: 030 - 28 87 58-38
alexandra.haberstroh@hillandknowlton.com


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