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Jahreswechsel sorgt für Kopfschmerzen - Unternehmen werden mit einem hohen Umstellungsaufwand konfrontiert

Geschrieben am 27-11-2008

Nürnberg (ots) - Zum Jahreswechsel hält der Gesetzgeber wieder
zahlreiche Überraschungen für Lohnabrechner parat. In rund 20
Gesetzen sind Änderungen bestehender Regelungen oder auch komplett
Neues wie der Gesundheitsfonds geplant. Erst eines davon hat den
vollständigen Gesetzgebungsprozess durchlaufen - und wird noch in
diesem Jahr wieder korrigiert werden. Die Vorhaben reichen von neuen
Datenübermittlungspflichten, über die Neuregelung der
Insolvenzgeldumlage bis zu den üblichen Anpassungen der Beitragssätze
in der Sozialversicherung. "Der Anpassungsaufwand für Arbeitgeber,
deren Steuerberater und die Entwickler entsprechender Software ist
immens und übertrifft den der vergangenen Jahre deutlich", berichtet
Prof. Dieter Kempf, Vorstandsvorsitzender der DATEV eG, dem
IT-Dienstleister für Freiberufler und mittelständische Unternehmen.

Bereits endgültig verabschiedet wurde das
Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz, mit dem die Deutsche
Rentenversicherung die auch Zuständigkeit für die Übermittlung und
Prüfung der arbeitnehmerbezogen Daten zur Unfallversicherung erhält.
Für Arbeitgeber wurde damit zusätzlicher bürokratischer Aufwand
geschaffen. Von Januar 2009 an müssen sie mit jeder Entgeltmeldung an
die Krankenkassen weitere Daten zur Unfallversicherung übermitteln -
für jeden einzelnen Mitarbeiter. Bisher reichte einmal jährlich die
Versendung der Lohnnachweise an die jeweiligen
Berufsgenossenschaften. Diese Meldung entfällt aber vorerst nicht.

Neue Insolvenzgeldumlage schafft Liquiditätsbedarf im Unternehmen

Die Neuregelung der Insolvenzgeldumlage löst das bisherige
Umlageverfahren ab. Von Januar an ist die Umlage für die
Insolvenzgeldvorsorge vom Arbeitgeber zusammen mit dem
Gesamtsozialversicherungsbeitrag monatlich abzuführen. Der Beitrag
wird dann von den Einzugsstellen der Krankenkassen an die
Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet. Bisher waren diese erst auf
Grund eines Bescheides der Berufsgenossenschaft fällig. Somit kommt
auf die Unternehmen neben dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand auch
ein höherer Liquiditätsbedarf zu.

Das sind nur zwei Beispiele aus einem umfangreichen Bündel an
Änderungen, die Lohnabrechner zum Jahreswechsel berücksichtigen
müssen. Der Umstellungsaufwand betrifft sowohl Unternehmen, die ihre
Lohnabrechnungen im Hause abwickeln, als auch Steuerberater, die die
Abrechnungen für ihre Mandanten übernehmen. Zur Unterstützung einer
möglichst reibungslosen Einstellung auf die neue Gesetzeslage bietet
die DATEV neben ihren Lohnabrechnungsprogrammen und
Datenübermittlungslösungen auch Fachliteratur und Seminare an. Bei
den sehr stark nachgefragten "Jahreswechsel-Seminaren" wird in dieser
Saison der 400.000 Teilnehmer seit 1993 begrüßt.

Originaltext: DATEV eG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51295
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51295.rss2

Pressekontakt:
DATEV eG
Claudia Specht
Tel. 0911 319-1450
claudia.specht@datev.de
www.datev.de/presse


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