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Gut zu wissen: Tipps für den Alltag / Alle Jahre wieder - doch es geht auch anders / Staatliche Förderung für Riesterverträge muss individuell beantragt werden

Geschrieben am 26-11-2008

Coburg (ots) -

- Querverweis: Grafiken werden über obs versandt und sind unter
http://www.presseportal.de/grafiken abrufbar -

Immer mehr Deutsche entschließen sich für einen Riester-Vertrag:
Fast 12 Millionen sorgen mit Hilfe staatlicher Zulagen für ihr Alter
vor. Riestern können Arbeitnehmer und Selbstständige, die in der
Rentenversicherung pflichtversichert sind, ebenso wie Beamte,
Hausfrauen und Arbeitslose. Wer vier Prozent seines Einkommens -
maximal 2.100 Euro - auf die hohe Kante legt, bekommt die volle
staatliche Förderung in Höhe von 154 Euro jährlich. Für jedes Kind
packt der Staat auf den Vertrag von jeweils einem Elternteil noch
einmal 185 Euro an Zulagen drauf. Für alle ab 2008 Geborenen erhöht
sich die jährliche Förderung für ein Kind sogar auf 300 Euro.

3,4 Milliarden Euro hat die staatliche Zulagenstelle in den
vergangenen Jahren schon an die Riestersparer überwiesen. Doch immer
noch versäumen Zigtausende jedes Jahr, die Zulagen zu beantragen. Man
verschenkt dabei nicht allein die staatliche Zulagen, sondern auch
die Zinsen, die dafür fällig werden. Wenn Verträge über einen so
langen Zeitraum laufen, summiert sich solch ein Zinseszinseffekt
schnell auf ein paar tausend Euro. Grundsätzlich ist es möglich, die
Riesterförderung zwei Jahre rückwirkend zu beantragen. Wer also bis
Ende Dezember zur Tat schreitet, kann sich noch die Zulagen für die
Jahre 2006 und 2007 sichern.

Schlafmützen aufwachen

Es ist ganz einfach, sich die staatlichen Prämien zu sichern. Wie
das geht, erklärt die HUK-COBURG Lebensversicherung: Riestersparer
erhalten automatisch jedes Jahr einen Zulagen-Antrag von dem
Unternehmen, bei dem sie den Riestervertrag abgeschlossen haben. Mit
dem Formular lassen sich sowohl die persönliche Zulage als auch die
Fördermittel für die Kinder beantragen. Der Anbieter, zum Beispiel
eine Versicherung, leitet den zurück geschickten Antrag an die
Zulagenstelle weiter, die veranlasst, dass das Geld dem Vertrag
sofort gutgeschrieben wird.

Sobald dies geschehen ist, bekommt ein Riestersparer Post von
seinem Versicherer: Zum einen erhält er eine Bescheinigung über die
Höhe der geflossenen Zulagen. Zum anderen schickt ihm das Unternehmen
eine Bescheinigung fürs Finanzamt, in der detailliert die
Vorsorgebeiträge mit Anbieter-, Zertifizierungs- und Vertragsnummer
aufgeführt werden. Damit lassen sich die Vorsorgebeiträge in der
Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt
prüft, ob der Steuervorteil größer ist als die bereits geflossenen
Zulagen. In diesem Fall wird die verbliebene Differenz zwischen
Zulagen und Steuervorteil zurück erstattet.

Einen Zulagen-Antrag muss man aber nicht jedes Jahr aufs Neue
verschicken. In jedem Antrag findet sich ein Passus für einen
Dauerzulagen-Antrag. Wer sich dafür entscheidet, muss erst wieder zur
Tat schreiten, wenn sich in seinem Leben zulagenrelevante Dinge
ändern, zum Beispiel durch die Geburt eines Kindes. Damit immer die
maximale Förderung fließt, sollte der Versicherung auch von
Gehaltserhöhungen erfahren.

Originaltext: HUK-Coburg
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7239
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7239.rss2

Ansprechpartnerin:
Karin Benning

HUK-COBURG Pressestelle
T 0 95 61/96-20 84
Mail Karin.Benning@huk-coburg.de


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