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Schäden am Eigentum durch Unwetter und Orkanböen

Geschrieben am 21-11-2008

Hamburg (ots) - Ein Sturmtief kann schlimme Folgen haben. An den
Küstengebieten drohen dann Hochwassergefahren, Orkanböen lassen Bäume
entwurzeln oder Dächer abdecken, herabfallende Äste können das
Eigentum beschädigen und im schlimmsten Fall Passanten verletzen. Die
Grundeigentümer-Versicherung möchte auf die meist gestellten Fragen
bei Sturmschäden Antwort geben, damit Betroffenen im Schadenfall
schnell geholfen werden kann.

Welche Sachversicherung kommt für entstandene Sturmschäden am
Gebäude und Inventar auf?

Entstehen durch einen Sturm Schäden am Eigenheim, kommt für diese
die Wohngebäudeversicherung auf. Dabei umfasst der
Versicherungsschutz neben Schäden durch die direkte Einwirkung des
Sturms beispielsweise auch Schäden, die durch herabfallende Äste oder
entwurzelte Bäume am Gebäude oder mitversicherten
Grundstücksbestandteilen entstanden sind. Ebenso sind Folgeschäden
durch eingedrungenes Regenwasser mitversichert, sofern der Sturm das
Gebäude so beschädigt hat, dass diese Folgeschäden eintreten konnten.
Befindet sich das Gebäude noch im Rohbau, kommt bei Sturmschäden die
Bauleistungsversicherung zum Einsatz. Geht aufgrund des Sturms
Wohninventar zu Bruch, ersetzt die Hausratversicherung den entstanden
Schaden. Unabhängig von der Ursache übernimmt eine Glasversicherung
Bruchschäden an Fenster- oder Türscheiben. In manchen Fällen ist das
Glasbruchrisiko bereits in die Hausratversicherung eingeschlossen
worden.

Wann ist ein Sturmschaden ein Sturmschaden?

Wichtig ist, dass Schäden nur von den herkömmlichen
Sachversicherungen abgedeckt sind, wenn ein "Sturmereignis" vorliegt.
Dies ist bei den meisten Versicherungen erst ab Windstärke acht der
Fall.

Wie kann ich Schäden am Eigentum vorbeugen?

Die Meteorologen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) informieren im
Regelfall rechtzeitig über anstehende Sturmereignisse. Diese
Warnungen sollten auf jeden Fall ernst genommen werden, und vor
Eintreffen des Unwetters sollten frei stehende Gegenstände auf
Balkonen, Terrassen oder Gärten sicher verstaut werden. Denn starke
Orkanböen können auch befüllte Blumenkübel herumwirbeln lassen. Wird
ein Sturmereignis frühzeitig angekündigt, sollten auch Bäume im
Garten auf ihre Stabilität geprüft werden und gegebenenfalls Äste
entfernt werden.

Wie gehe ich im Falle eines Sturmschadens vor?

Ist ein Sturmschaden am Wohngebäude oder Hausrat entstanden,
sollten die Betroffenen folgende Schritte durchführen:

- Melden Sie den Schaden umgehend bei Ihrer Versicherung per
Telefon, Fax, Brief oder Schadenformular im Internet.
- Dokumentieren Sie den Schaden und die entstandenen
Veränderungen, indem Sie sie fotografieren.
- Vermeiden Sie Folgeschäden am Gebäude oder Inventar, indem Sie
schnell Schaden mindernde Maßnahmen ergreifen.
- Sind die Schäden mit eigenen Mitteln zu beheben, so reicht in
der Regel das Einreichen der Kostenbelege, bzw. die Aufstellung
der entstandnen Kosten.
- Bei kleineren Reparaturen, z. B. am Dach, kann üblicherweise auf
einen Kostenvoranschlag verzichtet werden, wenn die Rechnung des
Dachdeckers durch Fotos und ggf. Arbeitsnachweise belegt wird.
- Bei größeren Reparaturen vor der Schadenbehebung unbedingt mit
der Versicherung sprechen, um die nötigen Reparaturmaßnahmen
besprechen abzustimmen.

Originaltext: Grundeigentümer-Versicherung VVaG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65309
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65309.rss2

Pressekontakt:
Grundeigentümer-Versicherung VVaG
Tatjana Balcke
Große Bäckerstraße 7
20095 Hamburg
Tel.: 040 - 37 66 3-136
Fax: 040 - 37 66 3-135
E-Mail: balcke@grundvers.de


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