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Urteil: Überzogene Maklerprovision ist sittenwidrig

Geschrieben am 20-11-2008

Nürnberg (ots) - 12 Prozent Provision plus Extragebühren wollte
ein Makler einer unerfahrenen Immobilien-Verkäuferin abknöpfen. So
nicht, urteilte ein Gericht. Dieser Provisionswucher macht den
gesamten Vertrag ungültig.

Verlangt ein Makler von seinem Auftraggeber einen unangemessen
hohen Maklerlohn, so ist der gesamte Maklervertrag ungültig. Dies
geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor, über
das das Immobilienportal Immowelt.de berichtet (Az.: 18 U 59/07).

Im verhandelten Fall wollte eine in Immobilienangelegenheiten
recht unerfahrene Dame ihr Haus verkaufen. In diesem betrieb sie
nebenbei noch eine kleine Frühstückspension, die allerdings vom
Finanzamt als Liebhaberei eingestuft wurde. Der beauftragte Makler
schloss mit der Frau einen Vertrag, wonach sie für Dienstleistungen
in Hinblick auf ihre Frühstückspension 13.340 Euro zu zahlen habe -
unabhängig davon, ob die Vermittlung Erfolg hat. Zusätzlich ließ sich
der Makler noch eine erfolgsabhängige Provision in Höhe von 12
Prozent des Verkaufspreises plus Mehrwertsteuer versprechen. Damit
war die Provisionsforderung um ein Vielfaches höher als dies üblich
sei.

Diese extrem hohe Provisionsforderung sei sittenwidrig überhöht,
da ein auffällige Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung
vorliege, urteilten die Richter. Und legten nach, dass dies den
Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des beklagten Maklers
nahelege.

Die Dame, die dem übrigens erfolglosen Makler für seine
angeblichen Leistungen bereits die erfolgsunabhängige Vergütung in
Höhe von 13.340 Euro zahlen musste, kann dieses Geld jetzt von ihm
zurückverlangen. Denn der gesamte Vertrag sei wegen der
Sittenwidrigkeit nichtig, urteilten die Richter.

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Über Immowelt.de:

Immowelt.de ist eines der meistbesuchten Immobilienportale im
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Millionen Exposé-Aufrufen und über 960.000 Immobilien-Angeboten im
Monat. Betreiber ist die Nürnberger Immowelt AG - seit 1991 Anbieter
von Software- und Internetlösungen für die Immobilienwirtschaft.

Originaltext: Immowelt AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/24964
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Presse-Kontakt:
Immowelt AG, Nordostpark 3-5, 90411 Nürnberg, www.immowelt.de,
Barbara Schmid, b.schmid@immowelt.de,
Tel.: 0911/520 25-462, Fax: 0911/520 25-15


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