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HVB-Besonderer Vertreter rechtswidrig von UniCredit abberufen

Geschrieben am 11-11-2008

Bonn (ots) -

Presseerklärung des Besonderen Vertreters der HVB, Dr. Thomas
Heidel:

HVB-Besonderer Vertreter rechtswidrig von UniCredit abberufen

UniCredit hat gestern Abend den Hauptversammlungsbeschluss der
HypoVereinsbank (HVB) aufgehoben, wonach der als Besonderer Vertreter
bestellte Bonner Rechtsanwalt Thomas Heidel Schadensersatzansprüche
der HVB insbesondere gegen UniCredit geltend machen soll.

In dem Hauptversammlungsbeschluss vom 27. Juni 2007 war dem
Vorstand und dem Aufsichtsrat der HVB insbesondere vorgeworfen
worden, dass sie die Beteiligung der HVB an der Bank Austria
Creditanstalt (BACA) auf Druck von UniCredit an diese weit unter Wert
verkauft und so die HVB massiv geschädigt haben. Daher erteilte die
Hauptversammlung dem für diese Zwecke bestellten Besondern Vertreter
den Auftrag, die daraus der HVB entstandenen Schäden gegen UniCredit
sowie die maßgeblichen HVB-Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
geltend zu machen. Der Besondere Vertreter hat auf dieser Grundlage
namens der HVB Anfang 2008 Klage erhoben. Diese richtet sich gegen
UniCredit sowie deren CEO und HVB-Aufsichtsratsvorsitzenden
Alessandro Profumo, den HVB-Vorstandssprecher Wolfgang Sprißler und
den HVB-Finanzvorstand Rolf Friedhofen. Die Klage ist gerichtet auf
Rückgabe der Beteiligung der HVB an der BACA und hilfsweise
Schadensersatz im Betrag von EUR 13,9 Mrd. Im Juli 2008 erweiterte
der Besondere Vertreter die Klage um weitere EUR 3 Mrd. wegen der
Einbringung des Investmentbanking-Geschäfts der UniCredit in die HVB
zu weit überhöhten Werten.

Auf der gestern überraschend einberufenen außerordentlichen
Hauptversammlung hat UniCredit die Beschlüsse zur Geltendmachung der
Ersatzansprüche und zur Bestellung von Heidel zum Besonderen
Vertreter aufgehoben. Heidel erklärte dazu: "Ich halte den gestrigen
Beschluss von UniCredit für offensichtlich rechtswidrig. Es ist
missbräuchlich, wenn derjenige, dem ein Griff in die Kasse der Bank
vorgeworfen wird, seine Aktionärsstellung eigennützig dazu einsetzt,
die eigene Inanspruchnahme zu verhindern. Denn damit schwingt
UniCredit sich unrechtmäßig zum Richter in eigener Sache auf. So
versucht UniCredit, sich der gerichtlichen Klärung durch ein
deutsches Gericht zu entziehen und die für die Schädigung der HVB
verantwortlichen Organmitglieder vor der Haftung zu schützen."

Originaltext: Dr. Thomas Heidel, Besonderer Vertreter der HVB
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/67365
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_67365.rss2

Pressekontakt:
Frau Diana Schmandt
- Sekretariat -
Meilicke Hoffmann & Partner
Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft mit Sitz in Bonn
Registergericht Essen PR 233
Telefon 0228 - 72 543 12
Telefax 0228 - 72 543 10
schmandt@meilicke-hoffmann.de


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