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312 000 Personen erhielten Ende 2007 Hilfe zum Lebensunterhalt

Geschrieben am 06-11-2008

Wiesbaden (ots) - Wie das Statistische Bundesamt (Destatis)
mitteilt, ist zum Jahresende 2007 in Deutschland die Zahl der
Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften
Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe") gegenüber dem Vorjahr
um 2,1% auf insgesamt rund 312 000 Personen angestiegen. Der Anteil
dieser Hilfebezieher an der Bevölkerung lag damit - wie im Vorjahr -
bei 0,4%. Die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel
des SGB XII "Sozialhilfe" soll den Grundbedarf vor allem an Nahrung,
Kleidung, Unterkunft und Heizung decken ("soziokulturelles
Existenzminimum").

Die höchsten Empfängerquoten gab es Ende 2007 in Berlin (7,4
Empfänger je 1 000 Einwohner) und Sachsen-Anhalt (5,9 je 1 000
Einwohner). Die niedrigsten Quoten verzeichneten Baden-Württemberg
(1,3 je 1 000 Einwohner) sowie Rheinland-Pfalz (2,4 je 1 000
Einwohner).

Von den insgesamt 312 000 Empfängern bezogen 88 000 Personen (28%
der Empfänger) laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von
Einrichtungen (bis Ende 2004 so genannte "Sozialhilfe im engeren
Sinne"); dies entspricht einem Anstieg von 8,1% gegenüber dem
Vorjahr. Der Anteil dieser Hilfebezieher an der Bevölkerung lag - wie
im Vorjahr - bei 0,1%. Infolge des zum 1. Januar 2005 in Kraft
getretenen Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt ("Hartz IV") ging die Zahl der Hilfebezieher außerhalb
von Einrichtungen drastisch zurück. Ende 2004, also unmittelbar vor
Inkrafttreten von "Hartz IV", hatten noch rund 2,9 Millionen Personen
oder 3,5% der Bevölkerung diese Hilfeleistung bezogen. Seit 2005
erhalten ehemalige Sozialhilfeempfänger im engeren Sinne, die
grundsätzlich erwerbsfähig sind, sowie deren Familienangehörige
Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
"Grundsicherung für Arbeitsuchende". Dieser Personenkreis wird seit
2005 nicht mehr in der Sozialhilfestatistik nachgewiesen. Hilfe zum
Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhalten seit Anfang 2005
somit zum Beispiel nur noch vorübergehend Erwerbsunfähige,
längerfristig Erkrankte oder Vorruhestandsrentner mit niedriger
Rente.

Zur Struktur der Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
außerhalb von Einrichtungen am Jahresende 2007 ist Folgendes
festzustellen:
Rund 77 000 oder 87% der Hilfebezieher waren Deutsche, 11 000 oder
13% ausländische Mitbürger. Die Empfängerquote der Ausländer (1,6
Hilfebezieher je 1 000 Einwohner) lag höher als die der Deutschen
(1,0 Hilfebezieher je 1 000 Einwohner). Etwas mehr als die Hälfte der
Leistungsempfänger (52%) war männlich. Rund 18% der Empfänger waren
Kinder unter 18 Jahren. Das Durchschnittsalter der Hilfebezieher lag
bei 41 Jahren.

Die rund 88 000 Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
außerhalb von Einrichtungen lebten in 80 000 Haushalten; gut drei
Viertel davon (76%) waren Einpersonenhaushalte.

Neben den Hilfebeziehern außerhalb von Einrichtungen gab es am
Jahresende 2007 noch rund 224 000 Personen (72% der Empfänger
insgesamt), die Hilfe zum Lebensunterhalt in einer Einrichtung (zum
Beispiel Wohn- oder Pflegeheim) erhielten. Gegenüber dem Vorjahr war
hier ein minimaler Rückgang (- 0,1%) festzustellen. Der
Ausländeranteil lag bei den Hilfeempfängern in Einrichtungen bei
lediglich knapp 3%. In Einrichtungen überwogen leicht die
Hilfebezieherinnen mit 51%. Das Durchschnittsalter der Hilfeempfänger
in Einrichtungen betrug 55 Jahre.

Gegenüber dem Stand Ende 2004 hat sich die Zahl der Empfänger von
Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen aufgrund gesetzlicher
Änderungen damit mehr als vervierzehnfacht. Bis Ende 2004 wurden
nämlich auch die Kosten des reinen Lebensunterhalts in einer
Einrichtung (Unterkunft, Verpflegung, et cetera) im Rahmen der
stationären Leistung oder Maßnahme (zum Beispiel Eingliederungshilfe
für behinderte Menschen oder Hilfe zur Pflege) als Bedarf anerkannt.
Seit 2005 werden der Lebensunterhalt und die Maßnahmen für diesen
Personenkreis jeweils als separate Leistungen bewilligt. Dadurch
werden behinderte und pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen nun
auch in der Statistik über die Empfänger von Hilfe zum
Lebensunterhalt erfasst, sofern sie diesen Bedarf nicht zum Beispiel
durch Renteneinkünfte, durch Leistungen der Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung oder in anderer Weise decken können.

Insgesamt wandten die Kommunen und die überörtlichen
Sozialhilfeträger für die Hilfe zum Lebensunterhalt im Jahr 2007
netto, das heißt nach Abzug insbesondere von Erstattungen anderer
Sozialleistungsträger, 765 Millionen Euro auf; dies entspricht einer
Steigerung von 13,1% gegenüber dem Vorjahr. Rund 335 Millionen Euro
(44% der Ausgaben für diese Hilfeart) wurden dabei für Leistungen
außerhalb von Einrichtungen aufgewandt, die Ausgaben für Leistungen
in Einrichtungen beliefen sich auf 430 Millionen Euro (56% der
Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt). Im Jahr 2004 wurden noch
8,8 Milliarden Euro für die Hilfe zum Lebensunterhalt ausgegeben. Der
deutliche Ausgabenrückgang bei dieser Hilfeart ist - wie oben bereits
dargestellt - auf die Einführung des SGB II zum 1. Januar 2005
zurückzuführen. Rein rechnerisch wurden im gesamten Jahr 2007 pro
Einwohner rund 9 Euro für die Hilfe zum Lebensunterhalt ausgegeben,
2004 waren es noch 107 Euro.

Eine methodische Kurzbeschreibung, eine zusätzliche Tabelle und
weitere Daten und Informationen zum Thema bietet die Online-Fassung
dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.

Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Andrea Wolff,
Telefon: (0611) 75-8164,
E-Mail: sozialhilfe@destatis.de

Originaltext: Statistisches Bundesamt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/32102
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_32102.rss2

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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