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Die FORATIS AG hat die erste Unternehmergesellschaft in Deutschland gegründet.

Geschrieben am 04-11-2008

Die FORATIS AG, ein Tochterunternehmen der börsennotierten FORIS AG,
hat als Marktführer für Gesellschaftsgründungen bundesweit die erste
Unternehmergesellschaft gegründet und im Handelsregister eingetragen.


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ots.CorporateNews übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt der Mitteilung ist das Unternehmen
verantwortlich.
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Unternehmen

Bonn (euro adhoc) - Die FORATIS 1. Vermögensverwaltung
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wurde am Samstag, den 1.
November 2008 in Bonn gegründet und am Montag beim Registergericht
eingetragen. Dies war der Tag, an dem die GmbH Reform offiziell in
Kraft trat.

Vor der Gründung waren zahlreiche praktische Fragen zu klären, die im
Zusammenhang mit der gesetzlichen Neuregelung auftraten. Wie wird das
neue Musterprotokoll konkret in der Praxis ausgefüllt. Ist eine
Übertragung in das elektronische Handelsregister technisch möglich.
Gibt es hierzu Sonderwege oder den der herkömmlichen GmbH. In einem
weiteren Punkt wurde schnell deutlich, dass der Gesetzgeber bewusst
oder unbewusst eine Bremse eingebaut hatte. Dies verwundert deshalb,
weil die UG vom Gesetzgeber als einfach und schnell zu gründende
Gesellschaft angepriesen wurde. Ohne Einzahlung der Gerichtsgebühren
erfolgt nämlich keine Eintragung. Müssen diese erst vom
Registergericht beim Gründer angefordert werden, so vergeht doch
einige Zeit bis zu gewünschten Eintragung und damit dem Start mit der
Gesellschaft. Das heißt, das Gericht selbst tritt nicht in
Vorleistung. Das Vertrauen des Gesetzgebers in die Zahlungsfähigkeit
und Zahlungsbereitschaft des Gründers ist offensichtlich gering, was
als solches kein gutes Werbeargument für diese neue Gesellschaftsform
darstellt.

Die Unternehmergesellschaft ist eine neue Form der Gesellschaft mit
beschränkter Haftung. Sie kann mit einem Stammkapital ab 1 EURO
gegründet werden. Ermöglicht wurde die Unternehmergesellschaft durch
das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts- und zur Bekämpfung von
Missbräuchen (MoMiG). Beobachter sehen in der Unternehmergesellschaft
eine Reaktion auf die Etablierung der britischen Limited in
Deutschland, nachdem die europäische Rechtsprechung die Entscheidung
zugunsten ausländischer Unternehmensformen ermöglicht hatte. Wie die
Limited, kommt die Unternehmergesellschaft ohne die Hürde von 25.000
EURO Gründerkapital aus und soll eine attraktive Alternative für
viele Kleinunternehmer werden, die zu Beginn über wenig Startkapital
verfügen. Im Gegensatz zur Limited müssen bei der
Unternehmergesellschaft 25 Prozent der Gewinne jährlich angespart und
als Rückstellung gebildet werden. Ziel ist es, die 25.000 EURO der
klassischen GmbH als Stammkapital anzusparen und sodann umfirmieren
zu können. Ein Gang zum Notar bleibt für die Unternehmergesellschaft
weiterhin verpflichtend. Das gilt bei der UG auch für alle weiteren
Änderungen vom Geschäftsführer- bis zum Gesellschafterwechsel. Hier
zeigt die Limited nach wie vor Vorteile, weil sie ohne diese
kostenintensiven Beurkundungen auskommt.

Fraglich bleibt, ob das rudimentäre Musterprotokoll zur Gründung
einer Unternehmergesellschaft in der Praxis ausreicht. Viele
sinnvolle Regelungen, die jeder Berater bei einer GmbH Gründung als
unerlässlich ansieht, sind hier nicht enthalten. Außerdem kann die
Gesellschaft nur von einem Geschäftsführer geleitet werden und die
Anzahl der Gesellschafter ist ebenfalls begrenzt. Gerade Start-ups
werden aber häufig von mehreren Ideengebern getragen, von denen
keiner von Anfang an auf die Geschäftsführung verzichten will.

Kritiker sehen auch einen erhöhten Beratungsbedarf bei dieser
Gesellschaftsform gegenüber der GmbH. Gerade wegen der geringen
Kapitalausstattung stellen sich schnell Fragen zur
Insolvenzantragspflicht aufgrund einer etwaigen Unterkapitalisierung.
Auch die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen bereits
gebildete Gewinnrücklagen wieder aufgelöst werden dürfen, sind vom
Laien ebenso wenig zu beantworten, wie die einfache Frage, wie hoch
das Gehalt des Geschäftsführers sein darf und von welchen Parametern
dies abhängt.

Nicht zuletzt werden viele Gründer von den nachlaufenden Kosten des
Notars und der Gerichte für Eintragung und Veröffentlichung
überrascht sein. Hier genau setzt das Angebot der FORATIS AG an, die
die neue Gesellschaftsform auch als Vorratsgesellschaft zum Festpreis
anbietet. Die ersten Bestellungen lagen schon vor Inkrafttreten des
Gesetzes vor.


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: FORIS AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Dr. Gerrit Meincke

FORIS AG

Kurt-Schumacher-Str. 18-20

53113 Bonn

Tel.: 0228-9 57 50 22

Fax: 0228-9 57 50 27

bonn@foris.de

www.foris.de

Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: DE0005775803
WKN: 577580
Index: CDAX
Börsen: Börse Berlin / Freiverkehr
Börse Hamburg / Freiverkehr
Börse Stuttgart / Freiverkehr
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