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Steuern sparen durch Spenden und Zustiften: 20 Prozent des Einkommens als Spende abzugsfähig plus eine Million Euro als Zustiftung im Zehnjahreszeitraum

Geschrieben am 30-10-2008

München (ots) - Ob Unternehmer oder Angesteller - im vierten
Quartal haben die meisten Bürger einen Überblick, welche Einkünfte
sie in diesem Jahr erwirtschaften, und welche Summe an das Finanzamt
abzuführen ist. Trotz der aktuellen Lage auf den Finanzmärkten
entscheidet sich jetzt sicher der ein oder andere dafür, sich für
einen guten Zweck zu engagieren, und damit die steuerlich
abzugsfähigen Ausgaben aufzustocken. Dass sich die steuerlichen
Vorteile bei den Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen, wie die
SOS-Kinderdorf-Stiftung, seit 1. Januar 2007 erheblich erhöht haben,
ist nur wenigen bekannt; genauso wie die Tatsache, dass das Stiften
selbst völlig unkompliziert ist.

20 Prozent des Einkommens ist bei einer Spende abzugsfähig
Prinzipiell hat man zwei Möglichkeiten, eine Stiftung zu
unterstützen: Erstens über eine Spende. Damit ist eine freiwillige,
unentgeltliche Zuwendung an eine gemeinnützige Körperschaft wie die
SOS-Kinderdorf-Stiftung gemeint, die zeitnah ausgegeben werden muss.
Steuerlich als Sonderausgabe abzugsfähig sind seit 2007 jedes Jahr
bis zu maximal 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte (vor 2007:
5 %). Beträge, die über die 20 Prozent hinausgehen, können in den
folgenden Jahren jeweils in diesem Rahmen als Sonderausgabe abgezogen
werden.

1 Mio EUR sind max. als Zustiftung im Zehnjahreszeitraum
abzugsfähig

Die zweite Möglichkeit ist die sogenannte Zustiftung. Hier kann
der Steuerpflichtige - zusätzlich zur oben genannten Spende - im Jahr
der Zuwendung und den folgenden neun Jahren einen Gesamtbetrag von
bis zu einer Million Euro steuerlich geltend machen (vor 2007:
307.000 Euro). Die Zustiftung kann eine Zuwendung an eine bereits
bestehende gemeinnützige Stiftung sein, damit geht der Betrag in das
Kapital dieser Stiftung über. Alternativ kann der Betrag genutzt
werden, um eine eigene gemeinnützige Treuhand-Stiftung zu gründen.
Wer sich für eine sogenannte unselbstständige Stiftung entscheidet,
und dies zum Beispiel unter dem Dach der SOS-Kinderdorf-Stiftung
gründet, hat den Vorteil, gezielt sein individuelles Projekt fördern
zu können, ohne selbst die Stiftungsarbeit und -verwaltung übernehmen
zu müssen. Um die Anlage des Kapitals kümmern sich Finanzexperten,
die in Abstimmung mit der SOS-Kinderdorf-Stiftung das
Stiftungsvermögen derzeit mehrheitlich in sicheren Renten bzw.
rentenähnlichen Anlagen mit gestaffelten Laufzeiten gestreut haben.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung

Eine Privatperson hat Einkünfte in Höhe von 40.000 Euro jährlich.
20 Prozent davon, also 8.000 Euro, sind pro Jahr als Spende
steuerlich abzugsfähig. Zusätzlich kann, einmalig im
Zehnjahreszeitraum, eine Million Euro als Zustiftung in den
Vermögensstock einer Stiftung geltend gemacht werden. Im
Zehnjahreszeitraum entspricht der Sonderausgabenabzug in diesem Fall
also 1,08 Millionen Euro (10 x 8.000 Euro + 1 Mio. Euro).

Zuwendung an SOS-Kinderdorf-Stiftung unterstützt
SOS-Kinderdorf-Arbeit

Ob aus steuerlichen Gründen oder aus dem Wunsch heraus, anderen
etwas Gutes zu tun - wer sich für die Zuwendung an die
SOS-Kinderdorf-Stiftung entscheidet, wird im Vorfeld ausführlich
beraten, wie sein Geld am besten eingesetzt bzw. wie die eigenen
Vorstellungen am besten umgesetzt werden können. Die persönlichen
Wünsche entscheiden, ob es um allgemeines Zustiften geht, das unter
anderem auch durch Nachlassregelung erfolgt, oder ob die Gründung
einer Treuhandstiftung dem Beweggrund besser entspricht. Bei der
SOS-Kinderdorf-Stiftung kann jeder persönliche Wunsch innerhalb der
SOS-Kinderdorf-Arbeit realisiert werden. Das heißt, die Mittel des
Stiftungskapitals kommen den benachteiligten Kindern, Jugendlichen,
jungen Erwachsenen sowie den Menschen mit Behinderungen zugute, die
in den SOS-Kinderdorf-Einrichtungen betreut werden, je nachdem, was
einem ganz besonders am Herzen liegt.

Originaltext: SOS-Kinderdorf-Stiftung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/71065
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_71065.rss2

Pressekontakt:
uschi vogg_PR
Aventinstraße 6, D-80469 München
fon: +49 89 25 54 20 34
fax : +49 89 25 54 20 36
mail: uvogg@uschivogg-pr.de


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