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ots.Audio: Spareinlagen trotz Finanzmarktkrise sicher: Interview mit Dr. Stephan Rabe, Geschäftsführer des VÖB-Einlagensicherungsfonds

Geschrieben am 28-10-2008

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Interview mit Dr. Stephan Rabe, Geschäftsführer des
Einlagensicherungsfonds und der Entschädigungseinrichtung des
Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB

Anmoderation:
Trotz der Finanzkrise müssen die Sparer hierzulande nicht um ihr Geld
fürchten. Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB,
bestätigte, dass alle Bankeinlagen der Privatkunden sicher sind. "Sie
waren immer sicher und sind auch heute sicher", erklärt Stephan Rabe,
der Geschäftsführer des VÖB-Einlagensicherungsfonds und der
VÖB-Entschädigungseinrichtung, im Interview. Katrin Müller hat mit
Stephan Rabe gesprochen.

1. Sind die Einlagen bei deutschen Banken auch in Zeiten der
Finanzmarktkrise sicher?
O-Ton-Antwort 1 (15 Sek.): "In Krisenzeiten ist Kundenvertrauen
besonders wichtig, und von daher können wir bestätigen, dass alle
Bankeinlagen von Kunden sicher sind. Sie waren immer sicher und sind
auch heute sicher, und bis heute ist auch kein einziger Bankkunde in
Deutschland bei einer Bank mit auch nur einem Cent ausgefallen."

2. Was genau deckt denn die gesetzliche Einlagensicherung der
Bundesregierung ab, und bis zu welcher Höhe sind Einlagen gesichert?
O-Ton-Antwort 2 (12 Sek.): "Die Einlagen sind bis zu einer Höhe von
20.000 Euro beziehungsweise 90 Prozent einer Einlage gesichert, und
es geht dabei um Einlagen von Privatpersonen, von
Personengesellschaften und von Kleinkapitalgesellschaften."

3. Nun hat die Bundesregierung ja auch eine Garantieerklärung für
alle Spareinlagen abgegeben - was bedeutet das denn?
O-Ton-Antwort 3 (16 Sek.): "Die Garantieerklärung bedeutet konkret,
dass über den gesetzlichen Schutz hinausgehend - also über die 20.000
Euro hinausgehend - alle Spar- und Girokontoguthaben von privaten
Einlegern, sprich von Privatkunden, in unbegrenzter Höhe abgesichert
werden."

4. Ihr Verband hat ja auch einen Einlagensicherungsfonds - welche
Funktion hat er?
O-Ton-Antwort 4 (21 Sek.): "Der Einlagensicherungsfonds sichert alle
Einlagen, die über den gesetzlichen Schutz hinaus gehen. Wenn ein
Kunde bei einer Bank also beispielsweise eine Einlage in Höhe von
30.000 Euro hat, dann würde der Betrag, der nicht von der
gesetzlichen Einlagensicherung abgedeckt ist, über die freiwillige
Einlagensicherung, also den Fonds, abgedeckt. Über diesen Fonds sind
auch Einlagen von Kommunen abgesichert."

5. Inzwischen wird ja auch in Europa über eine Einlagensicherung
nachgedacht - was heißt das für Deutschland?
O-Ton-Antwort 5 (34 Sek.): "Also, konkret bedeutet das, dass die
europäische Richtlinie, die ja dem deutschen Gesetz zugrunde liegt,
geändert werden soll. Das soll sehr schnell geschehen, und im
Wesentlichen geht es darum, dass der Schwellenbetrag, sprich die
Mindestsicherung von heute 20.000 auf 50.000 Euro angehoben werden
soll, in einem weiteren Schnitt dann bis Ende 2009 auf 100.000 Euro.
Dann soll die Auszahlungsfrist auf drei Tage verkürzt werden und der
bisherige Selbstbehalt in Höhe von zehn Prozent gestrichen werden.
Das ist aber alles noch in der Diskussion, und von daher muss man
abwarten, was tatsächlich in der Richtlinie drin steht."

6. Und wenn Kunden zu der Sicherheit ihrer Bankeinlagen jetzt noch
weitere Fragen haben - an wen können sie sich da wenden?
O-Ton-Antwort 6 (15 Sek.): "Der Kunde wendet sich zunächst mal an
seine Bank, die alle Informationen vorhält. Wenn das nicht ausreicht,
kann der Kunde sich gern an den Bundesverband Öffentlicher Banken
Deutschlands wenden. Dort findet er unter anderem im Internet unter
www.voeb.de alle weiteren Informationen."

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: Bundesverband Öffentlicher Banken (VÖB)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/42234
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_42234.rss2

Pressekontakt:
RA Dr. Stephan Rabe
Direktor Presse/Kommunikation

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB
Lennéstraße 11
10785 Berlin

Telefon: (0 30) 81 92 -1 60
Telefax: (0 30) 81 92 -1 69
Mobil: 01 70 2 47 67 02
E-Mail: presse@voeb.de


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