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euro adhoc: ComputerLinks AG / Fusion/Übernahme/Beteiligung / Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG - Bewertungsgutachter beziffert angemessene Abfindungs- und Ausgleichszahlung unter dem geplanten Beherrschu

Geschrieben am 24-10-2008


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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Verträge

24.10.2008

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

COMPUTERLINKS Aktiengesellschaft, Stefan George Ring 23, 81929
München - Bewertungsgutachter beziffert angemessene Abfindungs- und
Ausgleichszahlung unter dem geplanten Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag - Reguläres Delisting der
COMPUTERLINKS-Aktien beabsichtigt

München, 24. Oktober 2008

Im Zusammenhang mit dem zwischen der CSS Computer Security
Solutions Erwerbs


GmbH und der COMPUTERLINKS AG beabsichtigten Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag hat der Vorstand der COMPUTERLINKS AG und die
Geschäftsführung der CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH die Dr.
Ebner, Dr. Stolz und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, mit der Ermittlung des
Unternehmenswerts der COMPUTERLINKS AG beauftragt.

Der Bewertungsgutachter hat dem Vorstand der COMPUTERLINKS AG und der
Geschäftsführung der CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH heute, nach
inhaltlichem Abschluss der Bewertungsarbeiten, mitgeteilt, dass der nach dem
Ertragswertverfahren ermittelte Unternehmenswert der COMPUTERLINKS AG zum 18.
Dezember 2008 TEUR 119.190 beträgt. Dies entspricht nach dem
Bewertungsgutachten einem Wert von EUR 16,54 je COMPUTERLINKS-Aktie. Dieser
Wert liegt über dem volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der


COMPUTERLINKS-Aktie der letzten drei Monate vor Bekanntgabe des
geplanten Abschlusses des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags am 5. September


2008 und stellt nach Auffassung der Dr. Ebner, Dr. Stolz und Partner GmbH eine
angemessene Abfindung nach § 305 AktG dar. Der angemessene Ausgleich nach § 304
Abs. 2 Satz 1 AktG beträgt nach Auffassung des Bewertungsgutachters EUR 0,97
(brutto) je COMPUTERLINKS-Aktie. Von diesem Betrag ist die
Körperschaftsteuerbelastung (zuzüglich Solidaritätszuschlag) in der jeweils
gesetzlich vorgesehenen Höhe abzusetzen. Danach ergibt sich nach derzeitigen
Verhältnissen eine Ausgleichszahlung von EUR 0,95 je Computerlinks-Aktie. Der


vom Landgericht München I bestellte sachverständige Prüfer, die SUSAT
& PARTNER OHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, hat heute
mitgeteilt, dass er den Abfindungs- und Ausgleichsbetrag für
angemessen hält.

Die Geschäftsführung der CSS Computer Security Solutions Erwerbs
GmbH hat dem Vorstand der COMPUTERLINKS AG heute angeboten, die von
der Dr. Ebner, Dr. Stolz und Partner GmbH ermittelte angemessene
Abfindung und den ermittelten angemessenen Ausgleich im Rahmen
des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu vereinbaren.
Vorstand und Aufsichtsrat der COMPUTERLINKS AG werden die
Bewertungsergebnisse prüfen und in den nächsten Tagen über den
Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
beschließen.

Die außerordentliche Hauptversammlung der COMPUTERLINKS AG, die
über die Zustimmung zum Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag beschließt, soll voraussichtlich am 18.
Dezember 2008 stattfinden.

Auf Anregung der Geschäftsführung der CSS Computer Security
Solutions Erwerbs GmbH hat der Vorstand der COMPUTERLINKS AG
heute beschlossen, vorbehaltlich einer Zustimmung der
außerordentlichen Hauptversammlung, Maßnahmen für den Widerruf
der Zulassung der COMPUTERLINKS-Aktien zum regulierten Markt an
der Frankfurter Wertpapierbörse einzuleiten, um den Börsenhandel der
COMPUTERLINKS- Aktien im regulierten Markt zu beenden (sog.
reguläres Delisting). Die CSS Computer Security Solutions Erwerbs
GmbH hat den Vorstand der COMPUTERLINKS AG mitgeteilt, dass im
Rahmen des regulären Delisting den außenstehenden Aktionären
der COMPUTERLINKS AG ein Barabfindungsangebot zum Erwerb ihrer
COMPUTERLINKS-Aktien unterbreitet werden soll. Die Höhe dieser
Barabfindung soll dem Betrag entsprechen, der als Abfindung nach
§ 305 AktG unter dem Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag geleistet werden soll. Die
COMPUTERLINKS AG und die CSS Computer Security Solutions
Erwerbs GmbH beabsichtigen, kurzfristig beim Landgericht München
I die Bestellung eines gemeinsamen Prüfers für die Prüfung
der Angemessenheit des Delisting- Abfindungsangebots zu
beantragen.

München, 24. Oktober 2008
Der Vorstand

Diese Pressemitteilung ist unter www.COMPUTERLINKS.de abrufbar.

Weitere Informationen:


|COMPUTERLINKS AG |
|Daniela Drygalla - Investor Relations |
|Stefan-George-Ring 23 |
|D-81929 München |
|Tel.: |+49 (0) 89 930 99-227 |
|Fax: |+49 (0) 89 930 99-200 |
|E-Mail:|Investor-Relations@COMPUTERLINKS.de |
|Interne|www.COMPUTERLINKS.de |
|t: | |



Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: ComputerLinks AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Daniela Drygalla



Tel: +49(0) 89 93099227



investor-relations@computerlinks.de

Branche: Informationstechnik
ISIN: DE0005448807
WKN: 544880
Index: CDAX, Prime All Share, Technologie All Share
Börsen: Börse Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Börse Berlin / Freiverkehr
Börse Hamburg / Freiverkehr
Börse Stuttgart / Freiverkehr
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