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Bilder und Links auf Webseiten können teuer werden / Abmahnfalle Internet

Geschrieben am 12-06-2006

Hannover (ots) - Ein arglos kopiertes Bild, ein unbedacht
gesetzter Link - auch kleinste Rechtsverstöße im Internet lassen sich
von gewieften Anwälten blitzschnell aufspüren und teuer ahnden.
Deutsche Gesetze laden zum Missbrauch von Abmahnungen geradezu ein.
Betroffene sollten eine Abmahnung auf keinen Fall ignorieren, so das
Computermagazin c't in der aktuellen Ausgabe 13/06.

Was im privaten Umfeld folgenlos bleibt, wird im Web zum
Verhängnis: Die freimütige Meinungsäußerung in einem Forum wird zur
Beleidigung, der eBay-Weiterverkauf eines Produktplagiats zur
Markenrechtsverletzung. Mit Hilfe einer Suchmaschine finden
Rechtsanwälte oder ihre Mandanten solche Rechtsbrüche kinderleicht
und in kürzester Zeit. Fast ohne Aufwand verschicken die schwarzen
Schafe unter ihnen massenhaft Abmahnungen und kassieren horrend hohe
Gebühren dafür. Wenn ein Kind ein paar urheberrechtlich geschützte
Fotos unbedacht in seine Hobby-Homepage einbaut, kann das die Eltern
mehr als 3000 Euro kosten.

Der deutsche Gesetzgeber hat solcherlei Praktiken ungewollt
lukrativ gemacht: Anwaltshonorare bemessen sich hier zu Lande nach
dem Gegenstandswert, und da lassen windige Advokaten gerne ihre
Phantasie spielen. Bei geringfügigen Online-Rechtsverstößen werden
oft Beträge von 30.000 Euro und mehr veranschlagt. Solch irrwitzige
Summen sollen laut Bundesjustizministerium bald nicht mehr erlaubt
sein, allerdings nur bei einfachen Urheberrechtsverstößen. "Warum
eine Kostendeckelung bei Abmahnungen von geringfügigen
Rechtsverstößen nur im Urheberrecht gelten soll, ist unplausibel und
nicht nachvollziehbar", kommentiert c't-Redakteur Holger Bleich.
"Eine solch halbherzige Regelung wird nicht genügen, den Missbrauch
mit Abmahnungen einzudämmen."

Betroffenen rät c't-Experte Holger Bleich: "Eine Abmahnung sollte
man auf jeden Fall ernst nehmen, ansonsten droht eine teure
gerichtliche Auseinandersetzung." Mit einer Unterlassungserklärung
bestätigt man der Gegenseite, den vorgeworfenen Rechtsverstoß in
Zukunft nicht wieder zu begehen. Bei der genauen Formulierung gibt es
genauso einen Spielraum wie bei der Frage nach der Übernahme und Höhe
der Anwaltskosten - den sollte man nutzen. Ist die Abmahnung
offensichtlich ungerechtfertigt oder sind die Anwaltsrechnungen
immens hoch, empfiehlt es sich, einen spezialisierten Anwalt
hinzuzuziehen. (hob)

Titelbild c't 13/2006
www.heise-medien.de/presseinfo/bilder/ct/06/ct132006.jpg

Hinweis für Hörfunkredaktionen:
Ein Radiobeitrag zu diesem Thema sowie O-Töne von c't-Redakteur
Holger Bleich sind unter 05 11/2 79 15 60 beim c't-Hörfunk-Service
abrufbar. Unter www.radioservice.de steht das Angebot für
akkreditierte Hörfunkredakteure auch im MP3-Format zum Download
bereit.

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