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OPC-Urteil sorgt für Wirbel 9. EUROFORUM-Jahrestagung "Nahrungsergänzungsmittel" 22. und 23. Januar 2009, Frankfurt am Main

Geschrieben am 22-10-2008

Düsseldorf (ots) - Das OPC-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
vom 25.07.2007 sorgt weiterhin für Unklarheit bei der Einordnung von
Zusatzstoffen. Demnach sind nur die Stoffe den Zusatzstoffen
gleichgestellt, die weder selbst als Lebensmittel verzehrt noch als
charakteristische Zutat eines Lebensmittels verwendet werden. Welcher
Stoff als "charakteristisch" gilt, ist im Sinne von §2 Abs.3 LFGB
nicht eindeutig definiert. Entsprechend wäre ein Stoff, so lange er
eine "charakteristische Zutat" des Nahrungsergänzungsmittels (NEM)
ist, nicht gleichgestellt und somit nicht zulassungspflichtig. Die
Konsequenzen der fehlenden Begriffsbestimmung diskutieren auf der 9.
Jahrestagung "Nahrungsergänzungsmittel" (22. und 23. Januar in
Frankfurt am Main) Gerhard Bialonski, Ministerialrat des
Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft, und Dr. Axel Preuß, Leiter des Chemischen Landes- und
Staatlichen Veterinäruntersuchungsamtes. Weitere Themen der Konferenz
sind Kennzeichnung, Werbung und Höchstmengen von NEM sowie
europäische Vorschriften und länderspezifische Regelungen für die
Herstellung, Vermarktung und den NEM-Vertrieb. Das vollständige
Programm der Konferenz: http://www.euroforum.de/ots-nem08

Kontrollinstanzen der Health-Claims-Verordnung
Ziel der Health-Claims-Verordnung ist es, eine Harmonisierung und
Rechtssicherheit im europäischen Markt zu bewirken. Derzeit existiert
noch keine einheitliche Liste, die der Lebensmittelindustrie vorgibt,
welche Aussagen ohne ein kosten- und zeitintensives
Zulassungsverfahren frei verwendet werden dürfen. Eine
Übergangsvorschrift soll über die unklare Rechtslage hinweg helfen.
Peter Loosen (Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde)
erläutert die Anpassungsfristen und informiert über Anforderungen der
Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bei
wissenschaftlichen Nachweisen. Dr. Evelyn Breitweg-Lehmann (Bundesamt
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) erklärt, wie
Anträge nach Artikel 15 und 18 gestaltet werden sollten und welche
Kriterien vor der Weitergabe an die EFSA von den Mitgliedsstaaten
geprüft werden. Über Harmonisierungstendenzen in Europa und spricht
Katarina Wagner (EAS) und stellt aktuelle Fälle des Europäischen
Gerichtshof vor.

Höchstmengen: Herausforderung für Hersteller
Die Festlegung von einheitlichen Höchstmengen ist nicht nur für den
freien Warenverkehr von NEM und angereicherten Lebensmittel
erforderlich. Sie dient vor allem dem gesundheitlichen
Verbraucherschutz zur Vermeidung von Risiken infolge einer
Überdosierung von bestimmten Vitaminen und Mineralstoffen. Den
derzeitigen Diskussionsstand über die rechtlichen Vorgaben zur
Erstellung von Höchstmengen schildert Dr. Martina Hagen,
GlaxoSmithKline Consumer Health Care. Die Besonderheiten bei der
Forschung mit NEM und den Einfluss auf das Produktmarketing, stellt
Dr. Peter Prock, Präsident der European Nutraceutical Association,
vor.

Originaltext: EUROFORUM Deutschland GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6625
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6625.rss2

Pressekontakt:
Ansprechpartner:
Julia Batzing
Pressereferentin
EUROFORUM Deutschland GmbH - ein Unternehmen der Informa Group
Tel.: +49 (0) 211/96 86- 3381
Fax: +49 (0) 211/96 86- 4381
Mailto:presse@informa.com
www.euroforum.de


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