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Saisonkennzeichen: Nur auf Privatgrundstück überwintern / Bußgeld und Punkt in Flensburg für Abstellen auf öffentlichem Gelände / Probefahrt nur mit Kurzkennzeichen

Geschrieben am 17-10-2008

Köln (ots) - Ende Oktober ist Schicht für die meisten
Saisonkennzeichen-Besitzer in Deutschland. Rund 1,6 Millionen Biker,
Caravaner, Cabrio- oder Oldtimer-Eigner nutzen aus Kostengründen die
Möglichkeit der "automatischen An- und Abmeldung" des Fahrzeugs für
einen bestimmten Zeitraum. Auf dem Nummernschild ist rechts die
Geltungsdauer eingeprägt - etwa 04 -10 (= April bis Oktober).

"Außerhalb dieser Zeit dürfen Fahrzeuge nur auf privaten
Grundstücken, nicht jedoch auf öffentlichen Straßen, oder im
öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden", erklärt Hans-Ulrich
Sander, Kraftfahrtexperte des TÜV Rheinland. "Wer's trotzdem tut,
riskiert das kostenpflichtige Abschleppen und Bußgeld sowie einen
Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei." Eine unerlaubte
Spritztour bei schönem Wetter schlägt gleich mit mehreren Punkten und
entsprechendem Bußgeld zu Buche. Bei Unfällen drohen außerdem straf-,
haftungs- und versicherungsrechtliche Konsequenzen. Streng genommen,
darf das Fahrzeug noch nicht einmal angelassen werden. "Probefahrten
oder Werkstattbesuche sind nur mit einem Kurzkennzeichen möglich",
erläutert TÜV Rheinland-Fachmann Sander.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Haupt- und Abgasuntersuchungen
(HU/AU) sollten nach Möglichkeit nicht in den Zeitraum der
Winterpause fallen. Ansonsten müssen sie während des ersten Monats
der nächsten Zulassungsperiode nachgeholt werden.

Der Zulassungszeitraum von mindestens zwei und höchstens elf
Monaten im Jahr kann nicht aufgeteilt werden - etwa vier Monate im
Winter und weitere zwei Monate im Frühjahr.

Da Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen rechtlich nicht stillgelegt
sind, muss der Halter beim Verkauf umgehend die Zulassungsstelle
informieren.

Originaltext: TÜV Rheinland Group
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31385
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Wolfgang Partz, Pressesprecher Mobilität, Tel.: 0221/806-2290
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
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