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Elektrohandwerk nimmt Stellung zu aktuellem BGH-Urteil / E-CHECK - für alle, die sicher sein wollen / Wer als Vermieter auf vorsorgliche Prüfung elektrischer Anlagen verzichtet, riskiert das Wohl der

Geschrieben am 16-10-2008

Frankfurt/Main (ots) - Wenn der Föhn Funken sprüht und die
Sicherung durchknallt, kann es schon zu spät sein. Schwere
Verletzungen oder gar Tod - Unfälle durch elektrischen Stromschlag
sind unvorhersehbar und können dramatische Folgen haben. Wer erst
handelt, wenn etwas passiert ist, gefährdet das Wohl anderer.

Zu Irritationen hat deshalb das gestrige Urteil des
Bundesgerichtshofs (BGH) zur regelmäßigen Überprüfung der
Elektroleitungen und -geräte in Mietwohnungen geführt. Danach ist der
Vermieter gesetzlich nicht verpflichtet, im Rahmen seiner
Verkehrssicherungspflicht die Elektroinstallation und -geräte
regelmäßig einer Generalinspektion zu unterziehen.

Keinen Zweifel hat der BGH allerdings daran gelassen, dass den
Vermieter die vertragliche Nebenpflicht trifft, die Mietsache in
einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Diese Pflicht erstreckt
sich grundsätzlich auf alle Teile des Hauses.

Deshalb empfiehlt das Elektrohandwerk Hauseigentümern und
Vermietern, elektrische Anlagen und Geräte regelmäßig gemäß VDE
Bestimmungen überprüfen zu lassen - nichts anderes ist der E-CHECK.
Denn einzig diese Prüfung bietet allen Seiten Sicherheit - Mietern
und Vermietern gleichermaßen.

Insbesondere nach einem Mieterwechsel ist der Vermieter gut
beraten, den Zustand der Elektroinstallation im Mietobjekt durch
einen E-CHECK überprüfen und protokollieren zu lassen. So kann er im
Schadensfall nachweisen, dass die Mietsache bei der Übergabe in einem
verkehrssicheren Zustand war.

Erst im vergangenen Jahr hatte der BGH festgestellt, dass die
Kosten für die regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen zu
den umlegbaren betrieblichen Nebenkosten eines Mietobjektes zählen.
Das gilt auch, wenn zur Durchführung keine Rechtspflicht besteht.

Von der gestrigen BGH-Entscheidung unberührt bleibt die
gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung der elektrischen
Anlagen und Geräte im gewerblichen Bereich.

Originaltext: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/73212
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_73212.rss2

Pressekontakt:
Petra Schmieder M.A.
Zentralverband der Deutschen Elektro-
und Informationstechnischen Handwerke
Tel.: 069 247747-28
Fax: 069 247747-29
E-Mail: p.schmieder@zveh.de
Internet: www.zveh.de


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