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Verluste für Abgeltungsteuer konservieren / Verluste am Aktienmarkt sind bitter, können ab 2009 aber steuermindernd wirken

Geschrieben am 16-10-2008

Frankfurt am Main (ots) - Die Turbulenzen an den Finanzmärkten
haben sich massiv auf die internationalen Wertpapierbörsen
ausgewirkt. Angesichts der negativen Entwicklungen der Aktienkurse
fragen sich viele Anleger: Verkaufen oder halten? "Wer plant, seine
Aktien, Fonds oder Zertifikate zu verkaufen, sollte Verluste wenn
möglich innerhalb der Spekulationsfrist realisieren", rät Dr.
Thorsten Reitmeyer, Konzernleiter des Commerzbank Private Banking.
Denn mit der Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 ändert
sich nicht nur die Besteuerung von Kapitaleinkünften in Deutschland
grundlegend. Auch beim Umgang mit Verlusten treten gänzlich neue
Regelungen in Kraft. Ein Aspekt dabei: Spekulationsverluste durch den
Verkauf von vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Wertpapieren dürfen ins
nächste Jahr übertragen und dann mit neuen Veräußerungsgewinnen
verrechnet werden. So steht dem schmerzlichen Verlust zumindest ein
Steuervorteil als Trostpflaster gegenüber.

Verrechnung von Verlusten wird neu geregelt

Bisher dürfen Verluste aus Spekulationsgeschäften nur mit
Spekulationsgewinnen verrechnet werden. Gewinne, die durch den
Verkauf eines Wertpapiers nach über einem Jahr Haltedauer entstehen,
sind derzeit steuerlich nicht relevant. Und wo keine Steuer gezahlt
werden muss, können auch Verluste nicht geltend gemacht werden. Die
übrigen Verluste aus Kapitalvermögen können auch heute schon im
Rahmen der Steuererklärung grundsätzlich auf die Einnahmen und
Gewinne aus allen anderen Einkunftsarten angerechnet werden.

Dieses Verfahren wird sich aber ab 2009 ändern. Dann gelten
Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren ebenfalls als negative
Kapitaleinkünfte. Das bedeutet, dass derartige Verluste grundsätzlich
Gewinne aus Kapitalvermögen ausgleichen - entweder automatisch
innerhalb einer Bank oder bankenübergreifend über die
Steuererklärung. Dies gilt für Neuverluste, also Verluste aus dem
Verkauf von Wertpapieren, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben
wurden. Diese dürfen unbeschränkt mit Gewinnen aus der Veräußerung
von Wertpapieren, aber auch mit Zinsen und Dividenden verrechnet
werden. Nur Verluste aus der Veräußerung von Aktien stellen hierbei
einen Sonderfall dar. Sie dürfen nur mit Gewinnen aus der Veräußerung
von Aktien ausgeglichen werden. Sind keine Gewinne aus der
Veräußerung von Aktien angefallen, ist ein sogenannter Verlustvortrag
ins nächste Jahr möglich.

Während einer Übergangsfrist bis 2013 können zudem Altverluste
angerechnet werden, die aus der Veräußerung von Wertpapieren mit
Kaufdatum vor dem 1. Januar 2009 entstanden sind - sofern sie
innerhalb der Spekulationsfrist verkauft wurden. Erst ab 2014 ist nur
noch eine Verrechnung von Altverlusten mit Gewinnen aus
Spekulationsgeschäften bei Immobilien und anderen Wirtschaftsgütern
möglich.

Neuregelung bringt Vorteile bei höherer Komplexität

Dies eröffnet dem Anleger neue Möglichkeiten, seine
Steuerbelastung zu verringern. Im Gegenzug wird es aufgrund der hohen
Komplexität schwerer, alle Regelungen und Ausnahmen zu durchschauen.
Ohne eine kompetente Beratung durch Bank und Steuerberater werden die
neuen Regelungen vor allem vermögenden Kunden Schwierigkeiten
bereiten. "Wir stellen fest, dass bei der Abgeltungsteuer allgemein
und der Verrechnung von Verlusten im Besonderen ein sehr hoher
Beratungsbedarf bei unseren Kunden besteht", bestätigt Reitmeyer.
Doch ob Private-Banking-Kunde oder nicht: Vier einfache Tipps helfen,
die neue Regelung so gut wie möglich zu nutzen.

Tipps zur Verrechnung von Verlusten

1. Depots, die bisher bei verschiedenen Banken geführt wurden, bei
einer Bank zusammenlegen, damit Gewinne und Verluste direkt
verrechnet werden. Denn wenn bei einer Bank Verluste und bei
einer anderen Gewinne anfallen, muss der Anleger für einen
Ausgleich bis zur Steuererklärung warten. Dabei
Sonderregelungen beachten zu Finanzinnovationen, ausländischen
Investmentfonds und Zertifikaten.
2. Bestandsschutz über Unterdepots bzw. mehrere Depots sichern.
Denn für Verkäufe von Wertpapieren gilt das "first in, first
out"-Prinzip, das heißt, die zuerst erworbenen Stücke werden
als erstes wieder veräußert. Unter Umständen werden so die
abgeltungsteuerfreien Wertpapierbestände abgebaut. Durch
Einrichtung eines Unterdepots kann dies verhindert werden.
3. Verluste von Aktien, Fonds und Zertifikaten innerhalb der
Spekulationsfrist realisieren und für die Abgeltungsteuer
konservieren (über Anlage SO der Steuererklärung).
4. Ab 2009 schneller auf Marktveränderungen reagieren. Bisher
warteten Anleger häufig den Ablauf der Spekulationsfrist ab und
realisierten Veräußerungsgewinne erst danach. Mit Wegfall der
Spekulationsfrist können Wertpapiere unabhängig von diesen
steuerlichen Überlegungen ge- und verkauft werden.

Originaltext: Commerzbank Private Banking
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/54251
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_54251.rss2

Pressekontakt:
Commerzbank Private Banking
Public Relations
Thekla Wießner
60261 Frankfurt am Main
Tel. (069) 136 - 44552
Fax (069) 136 - 56928
E-Mail: PR.PrivateBanking@commerzbank.com
Internet: www.privatebanking.commerzbank.de


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