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Erste Schadensersatzklage gegen Conergy

Geschrieben am 13-10-2008

München (ots) - Die auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte
Münchner Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat im Auftrag eines Mandanten
eine erste Klage beim Landgericht Hamburg gegen das Solarunternehmen
Conergy AG eingereicht. Hintergrund ist die verspätete Bekanntgabe
von anhaltenden Lieferverzögerungen bei Silizium und Modulen, die die
Conergy neben anderen Umständen gegen Ende des Jahres 2007 in eine
schwere Liquiditätskrise führten. Daneben wurden jedenfalls seit dem
Jahr 2006 bis zum 2. Halbjahr 2007 aufgrund unzulässiger
Bilanzierungsmethoden überhöhte Zahlen ausgewiesen.

Hierzu Klaus Rotter, Partner der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte:
"Nach uns vorliegenden Informationen hatte die Conergy AG bereits
seit Februar 2007 mit Lieferverzögerungen bei Silizium und Modulen zu
kämpfen und konnte absehen, dass es zu Ergebniseinbrüchen kommen wird
und die prognostizierten Jahreszahlen unrealistisch waren." Diese
Insidertatsache wurde aber erst mit der Ad-hoc-Mitteilung vom 25.
Oktober 2007 veröffentlicht. Wesentliche weitere
Insiderinformationen, wie die tatsächlichen Hintergründe des
Ausscheidens des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Hans-Martin Rüter
und des Finanvorstandes Heiko Piossek und die tatsächlichen Ursachen
der schweren Liquiditätskrise wurden frühestens mit der Präsentation
des Jahresberichts für das Jahr 2007 am 09.04.2008 offengelegt aber
zu keinem Zeitpunkt ad-hoc gemeldet. Diejenigen Aktionäre, die im
Zeitraum zwischen dem 01. Februar 2007 und jedenfalls 25. Oktober
2007 22:00 Uhr Aktien der Conergy AG gekauft haben, hätten einen
deutlich niedrigeren Preis für ihre Papiere bezahlt, wenn Conergy die
Insidertatsachen sofort nach ihrer Entstehung veröffentlicht hätte.
"Anleger, die in diesem Zeitraum Aktien des Unternehmens gekauft
haben, können demnach unter anderem Schadensersatzansprüche gegen die
Conergy AG gemäß § 37b Abs.1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz geltend
machen", so Klaus Rotter weiter. Nach dieser Vorschrift erhält jeder
Anleger Schadensersatz, der Aktien eines Unternehmens oder andere
Finanzinstrumente nach dem grob fahrlässigen Unterlassen einer
Ad-hoc-Meldung erwirbt und diese bis zur Bekanntgabe der
Insiderinformation hält.

Im konkreten Fall hatte der Mandant der Kanzlei am 04.Oktober
2007, also nur kurz vor Bekanntgabe der Ad-hoc-Meldung vom 25.
Oktober 2007, Aktien gekauft und dabei einen Preis je Stück von EUR
67,82 bezahlt. Bis zum 25.Oktober 2007 hatte die Conergy AG eine in
Marktkreisen bereits diskutierte Gewinnwarnung stets dementiert und
an ihrer positiven Ergebnsprognose festgehalten. Viele Investoren
wurden dadurch zum Kauf der Aktie verleitet. Weitere Klagen
geschädigter Investoren werden derzeit vorbereitet. Deshalb ist die
Durchführung eines Musterverfahrens nach dem
Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) beabsichtigt. Aufgrund
der guten Erfolgsaussichten, hat sich die
Prozessfinanzierungsgesellschaft Advofin AG gegenüber der Kanzlei
Rotter Rechtsanwälte bereit erklärt, die Kosten von gerichtlichen
Vorgehen gegen eine reine Erfolgsbeteiligung zu übernehmen.

ÜBER ROTTER RECHTSANWÄLTE:

Rotter Rechtsanwälte (München und Hamburg) ist eine der führenden
deutschen Kanzleien für private und institutionelle Kapitalanleger.
Rotter Rechtsanwälte ist im Bereich der fehlerhaften
Kapitalmarktinformationen führend in Kontinentaleuropa. Insgesamt
konnte Rotter Rechtsanwälte im Rahmen von Schadensersatzprozessen in
Deutschland und den USA, wo die Kanzlei seit 1998 präsent ist, bei
fehlerhaften Kapitalmarktinformationen europäischer bzw. in
Deutschland notierter Unternehmen zu mehr als 1 Mrd. EUR
Entschädigung für Investoren beitragen. Zum institutionellen
Mandatsspektrum von Rotter Rechtsanwälte gehören weltweit führende
Asset Manager, amerikanische und europäische Pensionskassen,
internationale Versicherer, Privatbanken, US- und europäische
Fondsmanager sowie deutsche Kapitalanlagegesellschaften (KAG) mit
einem verwalteten Gesamtvermögen (Assets under Management) von 1,8
Billionen Euro.

Originaltext: Rotter Rechtsanwälte
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61719
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61719.rss2

Ansprechpartner für die Presse:
Rotter Rechtsanwälte, München:
János C. Morlin, Rechtsanwalt;
Klaus Rotter, Rechtsanwalt
Telefon: +49 (0)89 64 98 45-0, E-Mail: mail@rotter-rechtsanwaelte.de


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